Negativzinsen & Verwahrentgelte: Verbraucher können ihr Geld zurückfordern

Der Bundesgerichtshof hat mit vier Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden, dass Klauseln zu Verwahrentgelten auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten gegenüber Verbrauchern unwirksam sind.  Auf Tagesgeld- und Sparkonten durften Verwahrentgelte grundsätzlich gar nicht erhoben werden; bei Girokonten scheiterten die Klauseln am Transparenzgebot. Diese Entscheidung gilt ausschließlich für Privatpersonen — gewerbliche Kunden sind von diesem Schutz nicht erfasst.

PeterMattil

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Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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