Hohe Verluste bei Investitionen der Bayerische Versorgungskammer in US-Immobilienprojekte

Update, 09.12.2025

Wie ein Artikel der Abendzeitung (AZ) vom 8. Dezember 2025 zeigt, ist die große, jedoch leider zu erwarten gewesene Befürchtung, dass es nicht bei einem Schaden von 163 Millionen Euro bleiben wird, nun scheinbar eingetreten. Denn nach dem Artikel der AZ rechne die Bayerische Versorgungskammer nun intern mit Verlusten von bis zu 700 Millionen Euro!

Und auch die genannte Summe der Gesamtinvestitionen der Versorgungskammer in US-Immobilienprojekte unter Beteiligung von Michael Shvo sind wohl um ein Vielfaches höher als zunächst angegeben. Nachdem zunächst von 611 Millionen Euro, dann plötzlich von 800 Millionen Euro die Rede gewesen sei, sei nun eine ganze neue Zahl in der zweiten Geheimsitzung im Bayerischen Landtag genannt worden: 1,6 Milliarden Euro!

Eine schier unglaubliche Summe, die aus den Beiträgen der Versicherten der jeweiligen Versorgungsanstalten stammt, deren Gelder die Bayerische Versorgungskammer rentierlich am Kapitalmarkt hätte anlegen sollen, wird offenbar in Projekte gesteckt, bei denen ein mutmaßlicher Steuerbetrüger beteiligt sein soll. Und dennoch wird die Öffentlichkeit und vor allem die Versicherten der jeweiligen Versorgungsanstalten hingehalten. Dieses Verhalten ist inakzeptabel.

Erschwerend kommt nun hinzu, dass eine Klage in den USA eingereicht worden sein soll, bei der die Bayerische Versorgungskammer als eine der Beklagten genannt wird. Die AZ schreibt in dem oben genannten Artikel, dass der BVK und der mit ihr verbundenen Fondsgesellschaften vorgeworfen werde, Shvo geholfen zu haben, seinen mutmaßlichen Betrug zu begehen und ihn trotz offensichtlich gewordener Probleme weiter finanziell unterstützt habe. Auch soll die BVK von einem Geschäftspartner hinsichtlich Shvo und der mutmaßlichen Zweckentfremdung von Investorengeld gewarnt worden sein. Und dennoch wurden diese mehr als deutlichen Warnungen scheinbar ignoriert. Die Kanzlei MATTIL & KOLLEGEN hat die BVK um Stellungnahme gebeten, ob gegenüber den Verantwortlichen/Vertragspartnern verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen worden sind, um Regreßansprüche zu erhalten. Diese Frage wurde ignoriert. 

Die Kanzlei MATTIL & KOLLEGEN, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, beobachtet den Sachverhalt weiter genau und prüft Schadensersatzansprüche.


Die Bayerische Versorgungskammer ist die größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe in Deutschland. Sie ist eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnete staatliche Oberbehörde und das gemeinsame Geschäftsführungsorgan aller Versorgungsanstalten, Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG). Als gemeinsames Geschäftsführungsorgan von zwölf Altersvorsorgeeinrichtungen, die Vorsorgeleistungen für ihre Mitglieder und Versicherten erbringen, ist die Versorgungskammer zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags im Interesse der von ihr verwalteten Versorgungseinrichtungen verpflichtet, die von den Mitgliedern eingenommenen (Pflicht-)Beiträge rentierlich am Kapitalmarkt anzulegen (Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tim Pargent und Julia Post (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN); Drucksache 19/3779, S. 4).

In letzter Zeit erscheinen fortlaufend Medienberichte über verlustreiche Geschäfte der Bayerischen Versorgungskammer in US-Immobilienprojekte. Im Mittelpunkt stehen dabei Zielfondsinvestments mit der Deutsche Finance Group und dem Projektentwickler SHVO, der von der Deutsche Finance Group beauftragt worden sein soll. Das geht auf aus der Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tim Pargent und Julia Post hervor.

Nachdem in der Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zunächst von einem investierten Eigenkapital von rund 611 Millionen Euro die Rede war, wird die investierte Summe nunmehr von verschiedenen Medien mit über 800 Millionen Euro beziffert. Zudem soll aus einer Landtagsanfrage des Abgeordneten Florian von Brunn hervorgehen, dass 163 Millionen Euro bereits abgeschrieben worden seien. Auf Nachfrage der Abendzeitung (AZ) habe die Bayerische Versorgungskammer zudem mitgeteilt, dass weitere Wertberichtigungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden können.

Auch Herr Uttenreuther, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer, hat in einem Interview mit der Welt am Sonntag erklärt, dass es zu Verlusten kommen werde. Des Weiteren räumte Herr Uttenreuther ein, dass Compliance-Verstöße durch externe Experten festgestellt worden seien, die Hinweise auf ein nicht angemessenes Näheverhältnis geben würden. Darüber hinaus sei auch die Staatsanwaltschaft bereits eingeschaltet worden. Die Staatsanwaltschaft München I teilte dem BR mit, von der BVK über die Sachverhalte unterrichtet worden zu sein und nunmehr geprüft werde, ob ein Anfangsverdacht strafbaren Handelns bestehe.

Das gesamte Ausmaß des Schadens ist jedenfalls noch nicht absehbar. Auch an einer Aufklärung des Sachverhalts scheint kein sonderlich großes Interesse zu bestehen. Jedenfalls ist die Hinhaltetaktik der Versorgungskammer nicht anders zu erklären. Die Kanzlei MATTIL & KOLLEGEN wird nicht zulassen, dass neunstellige Millionenverluste von Rentengeldern totgeschwiegen werden und prüft daher alle in Betracht kommenden Ansprüche.

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


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