Grüne Investments sehen rot
Für drei ThomasLloyd-Gesellschaften hat das Amtsgericht Lingen (Ems) am 20.02.2026 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.
Betroffen sind:
- ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Az: 18 IN 6/26)
- Cleantech Infrastruktur GmbH (Az: 18 IN 98/25)
- Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (AZ. 18 IN 100/25).
Die Cleantech-Fonds wurden aufgelegt mit dem vollmundigen Versprechen, durch Investitionen in Solarfelder und Biomassewerke, vordringlich in Indien und den Philippinen, jährlich 1,2 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid einzusparen. Die Investitionen sollten jedoch nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Ausstoßes des klimaschädlichen Treibstoffgases leisten, sondern auch den Investoren Renditen von bis zu 18,5% p.a. bescheren. Dies sieht nun anders aus!
Aufgrund der eröffneten vorläufigen Insolvenzverfahren ist schnelles Handeln geboten, um zu erwartende Vermögensverluste auszugleichen.
Wir führen bereits Gerichtsverfahren gegen das mit Sitz in London befindliche Unternehmen CT Infrastructure Holding Limited, eine Gesellschaft der ThomasLloyd-Gruppe. Zahlreiche Landgerichte haben unseren Klagen auf Rückerstattung der eingezahlten Anlagegelder stattgegeben - die erstinstanzlichen Urteile wurden von den Oberlandesgerichten Köln und München bestätigt. Zur Sicherung der Zahlungsansprüche haben wir trotz der noch andauernden Verfahren zugunsten der von uns vertreten Anleger bereits Vorpfändungen in London durchgeführt. Dies hat die Verantwortlichen der Thomas Lloyd dazu bewogen, entsprechende Hinterlegungen vor deutschen Gerichten vorzunehmen.
Gerne prüfen wir für Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten und sind Ihnen bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Rückholung Ihrer Einlage, ggf. Anmeldung von Forderungen in Insolvenzverfahren etc. behilflich.
Ansprechpartner
Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: mattil@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
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