Gallus Immobilien Gesellschaften, Amagvik Int. AG
Warnhinweis der BaFin vom 2.7.2025: Verstoß gegen Prospektpflicht
Warnung vor Zustimmung in Umwandlung der Nachrangdarlehen in Partizipationsscheine der Amagvik Int. AG
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat am 2.7.2025 einen Warnhinweis hinsichtlich der Gallus Immobilien Gesellschaften und der Amagvik Int. AG veröffentlicht. Demnach hat die Aufsichtsbehörde den begründeten Verdacht, dass die Partizipationsscheine der Schweizer Gesellschaft Amagvik Int. AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich durch die Gallus Immobiliengesellschaften angeboten werden. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Die BaFin weist darauf hin, dass in Deutschland Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BAFin zuvor gebilligten Prospektes öffentlich angeboten werden dürfen. Sofern keine Ausnahme greift, liegt ein Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Art. 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung vor.
Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts gemäß § 14 b WpPG.
Hintergrund zur Gallus-Gruppe:
Zunächst hatte Gallus als Gallus Immobilien eG, d.h. als Genossenschaft Anlegergelder für Schweizer Immobilienprojekte eingeworben. Um jedoch Problemen mit der BAFin aus dem Weg zu gehen, hatte sie es vorgezogen, die Genossenschaft selbst zu liquidieren und Zins- und Rückzahlungen an die Anleger ausgesetzt.
Anschließend wurden die Anleger dazu überredet, einer Umwandlung ihrer Genossenschaftsanteile in Nachrangdarlehen an diversen Gallus-Immobiliengesellschaften zuzustimmen bzw. über Nachrangdarlehen neues Kapital von Anlegern eingeworben.
Im Mai 2023 hat die BAFin den beiden Investmentgesellschaften Gallus Immobilien Wohnbau 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG, und Gallus Immobilien Wohnbau 2 GmbH & Co. geschlossene InvKG den Vertrieb gemäß § 314 Abs. 1 KAGB untersagt.
Aufgrund von Liquiditätsproblemen gibt es nun Schwierigkeiten bei der Rückführung der Nachrangdarlehen an die Anleger. Die GIK 2 GmbH & Co. KG musste mittlerweile Insolvenz anmelden.
Seit dem Frühjahr dieses Jahres sollen die Anleger daher einem neuen Konzept der Gallus-Gruppe zustimmen, ihr Nachrangdarlehen in Partizipationsscheine der Schweizer Gesellschaft Amagvik Int. AG umzuwandeln. Hierzu wurden diverse Informationsveranstaltungen abgehalten, um die Anleger von dem Konzept zu überzeugen. Auf der Informationsveranstaltung am 17.4.2025 in München haben wir für zahlreiche von uns bereits vertretene Gallus-Anleger teilgenommen und kritisch sachliche Fragen an die Verantwortlichen gestellt. Unsere berechtigten Fragen wurden jedoch nicht beantwortet, sondern stattdessen unsachlich reagiert.
- Betroffene Anleger sollten keinesfalls der Umwandlung zustimmen, sondern vielmehr dringend ihre Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Funktionsträger und Personen anwaltlich prüfen und geltend machen lassen.

Ansprechpartnerin
Katja Fohrer
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: fohrer@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-42
Fax: +49 89 242938-45
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