Cannerald AG / Cannergrow – erst Pflanzen, dann Genussscheine, Warnung der BaFin Anleger werden nervös

Anleger, die bei der Cannerald AG ihr Geld in Cannabispflanzen zur Verwendung im medizinischen Bereich angelegt haben, bangen um ihr Geld.

Die Firma Cannerald AG mit Sitz in der Schweiz gibt vor, dass sich ihre Aktivitäten auf den Handel, den Verkauf, sowie die Herstellung von Rohstoffen für biomedizinische Produkte sowie den Anbau von Cannabis in der Schweiz (CBD/ medizinisches Cannabis mit einem THC-Gehalt von unter 1%) beschränken. Die Anleger konnten in der Vergangenheit eine oder mehrere Cannabispflanzen erwerben. Die Pflanzen sollten sodann in den Gewächshäusern der Cannerald AG in der Schweiz angebaut, gepflegt und geerntet werden. Die Ernte könne sodann über die Cannerald AG verkauft oder selbst bezogen werden.

Seit August 2024 teilt die Firma mit, dass die Kauf- und Dienstleistungsverträge der Kunden bis zum 31.10.2024 in Genussscheine umgewandelt werden sollen. Hierfür hat die Cannerald AG laut der Deutschen Finanzaufsicht BAFin in Deutschland jedoch kein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) veröffentlicht. Daher hat die BaFin am 14.10.2024 eine Warnung herausgegeben: Nach Informationen der BaFin besteht ein hinreichend begründeter Verdacht, dass die im schweizerischen Frauenbrunnen ansässige Cannerald AG in Deutschland Wertpapiere in Form von Genussscheinen ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt öffentlich anbietet.

Geschädigte Anleger sollten sich dringend an einen Rechtsanwalt wenden, um etwaige Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

KatjaFohrer

Ansprechpartnerin

Katja Fohrer
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: fohrer@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-42
Fax: +49 89 242938-45


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