SEB AG
Die SEB AG leistet keine Zahlungen aus den Homm Zertifikaten, obwohl diese seit Dezember 2007 fällig sind. Eine Marktstörung liegt nach Ansicht der Kanzlei nicht vor, vorsorglich werden aber Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht, da der Prospekt hinsichtlich der Abrechnung unklar und willkürlich ist. Im Falle der Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen ist der Anleger so zu stellen, als wenn er das Zertifikat nicht erworben hätte (Zahlung des Kaufpreises). Achtung: Die Prospekthaftungsansprüche unterliegen einer kurzen Verjährung.
Ansprechpartner
Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
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