Lehman Brothers
Fast ein Jahr nach dem spektakulären Zusammenbruch des US-amerikanischen Bankenhauses Lehman Brothers liegen die ersten obsiegenden, aber auch klageabweisende Urteile gegen die Berater/Vermittler vor; die anlageberatenden Banken bieten teilweise Kulanzlösungen und Vergleiche an; Fristen für die Anmeldung der Anlegerforderungen im amerikanischen Insolvenzverfahren sind gesetzt.
Im Hinblick auf die Erfolgsaussichten des rechtlichen Vorgehens kommt es aber immer auf die im Einzelfall erfolgte individuelle Beratung an, sodass diese für jeden Anleger gesondert überprüft werden sollte.
Die Kanzlei Mattil & Kollegen nimmt diese Prüfung gerne vor, hat bereits Klagen für geschädigte Anleger bei Gericht eingereicht und unterstützt bei der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.
Ansprechpartner
Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
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