Genussscheine der Auer von Welsbach Gruppe (AvW)

Die Auer von Welsbach Gruppe mit Sitz in Krumpendorf am Wörthersee in Österreich besteht seit 1991. Es handelt sich bei ihr um eine Beteiligungsgesellschaft, deren Geschäftsmodell die strategische Beteiligung an kleinen und mittelständischen Unternehmen und Immobilien ist.

Seit dem Jahr 1995 vergibt die AvW sogenannte Substanzgenussscheine, deren Inhaber durch Genussrechte am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens partizipieren. Es bestehen für die Inhaber der Genussscheine jedoch weder Mitspracherechte noch ein Anspruch auf Dividendenzahlungen. Von Anlegerschützern wird dieses Genussscheinmodell seit Jahren wegen seiner Intransparenz kritisiert. Will ein Anleger die Genussscheine veräußern, so ist er darauf angewiesen, dass die AvW Gruppe diese zurücknimmt oder dass er einen anderen Abnehmer für die unter anderem im Frankfurter Freiverkehr gelisteteten Papiere findet.

Seit dem 22.10.2008 ist dem Vorstand der AvW Invest AG, einer Tochter der AvW Gruppe, durch die österreichische Finanzmarktaufsicht ein Wirtschaftsprüfer als Regierungskommissär beigestellt, um Gefahren für die finanziellen Belange der Kunden abzuwehren. Notwendig wurde diese Maßnahme, nachdem ein Prokurist der AvW-Gruppe unter bislang ungeklärten Umständen einen Schaden von, nach Unternehmensangaben, mindestens 50 Millionen Euro verursacht hat. Der Prokurist, der inzwischen entlassen wurde, hat anscheinend geheime Transaktionen durchgeführt, um Nachschussverpflichtungen zu verstecken.

Den Schaden haben derweil die ca. 12.000 Anleger, die auf ihren Genussscheinen sitzen bleiben und nur hoffen können, dass den Beschwichtigungen des Gründers und Vorstandsvorsitzenden der AvW, Dr. Wolfgang Auer von Welsbach, dass die Lage nicht existenzbedrohend sei, Glauben geschenkt werden kann. Dies kann jedoch bezweifelt werden, nachdem die AvW Gruppe noch am 17.10.2008, fünf Tage, bevor der Regierungskommissär bei der AvW Invest AG eingesetzt wurde, behauptete, die AvW Invest AG sei nicht betroffen. Jedenfalls hat die AvW-Gruppe bereits verlautbaren lassen, dass sie zurzeit keine Liquidität mehr habe und daher der Genussscheinrückkauf bis Ende 2008 eingestellt sei. Die AvW-Gruppe ist somit de facto zahlungsunfähig. Ob die Verhandlungen mit Banken über einen Überbrückungskredit für den finanziellen Engpass, gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzmarktkrise, zu einem Erfolg führen, bleibt abzuwarten.

Bei der Kanzlei Mattil & Kollegen haben sich inzwischen erste besorgte Kleinanleger gemeldet. Die Kanzlei prüft nun, wer für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden kann. Neben dem hauptverantwortlichen Prokuristen kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass auch die Geschäftsführung ein Organisations- bzw. Überwachungsverschulden trifft, wenn es möglich ist, dass eine einzelne Person das Vier-Augen-Prinzip umgeht und allein Schäden dieses Ausmaßes anrichtet. Zudem werden Strafanzeigen vorbereitet.

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht

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