Benchmark Opportunitas Turbo Hebel-Indexzertifikate

Anleger, die Anteile des „Commerzbank AG Benchm.Opp.Index Zt. (05/09v.)“ mit der ISIN DE000CB1C4S9 erworben haben, können Ansprüche gegen die Emittentin auf Kaufpreiszahlung und aus Prospekthaftung geltend machen.

Im Prospekt ist den Anlegern ein Andienungsrecht eingeräumt, das Ihnen einen Anspruch gegen die Emittentin auf Zahlung des zum Stichtag zu berechnenden Kaufpreises gibt. Die verpflichtete Emittentin beruft sich zur Begründung ihrer Zahlungsverweigerung ebenfalls auf den Prospekt und eine angeblich bestehende Marktstörung, die eine Berechnung unmöglich macht.

Bei der entsprechenden Klausel in den Zertifikatebedingungen handelt es sich aber um eine Klausel, die für den Anleger überraschend ist und ihn darüber hinaus unangemessen benachteiligt, sodass die Klausel nicht den rechtlichen Anforderungen an AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) entspricht und damit unwirksam ist. Daraus resultiert auch ein Prospektfehler, der den Anleger zur Schadensersatzleistung berechtigt.

Die Kanzlei Mattil & Kollegen bereitet entsprechende Klagen für geschädigte Anleger vor.

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