Accessio AG

Das Geschäftsmodell der Kundenakquise der Accessio AG gleicht sich in allen der Kanzlei vorliegenden Fällen: Attraktive Konditionen führen zur Eröffnung eines Tagesgeldkontos – kontoführende Stelle ist in den meisten Fällen die DAB-Bank. Kurz nach der Eröffnung werden die Anleger telefonisch durch die Berater der Accessio AG kontaktiert und mit dem Versprechen einer sicheren Kapitalanlage bei gleichzeitig hoher Rendite zum von tatsächlich hochspekulativen und hochrisikobehafteten Unternehmensanleihen sowie Zertifikaten überredet. Eine Risikoaufklärung oder Offenlegung der gezahlten Innenprovisionen findet in der Regel nicht statt. Ebensowenig wird über die Verflechtungen informiert, die zwischen der Muttergesellschaft Accessio AG und vielen der Unternehmen bestehen, von denen Anleihen und/oder Zertifikate vermittelt werden. Gleiches gilt für den Investmentfonds Adviser II: Viele der Unternehmen, die sich im Portfolio wiederfinden, sind personell oder kapitalmäßig mit der Accessio AG verbunden. Darüber hinaus werden viele der im Portfolio enthaltenen Produkte den Anlegern zusätzlich gesondert angeboten, was eine Risikostreuung verhindert.

Die aggressiven Platzierungsmethoden des Wertpapierhandelshauses sind auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht unbekannt geblieben; diese reagierte im Frühjahr 2009 und entzog die Erlaubnis zur Durchführung des Platzierungsgeschäfts und von Finanzdienstleistungen; das Verwaltungsgericht Frankfurt hat diesen Entzug zunächst im Eilverfahren gestoppt; eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.

Die Kanzlei vertritt zahlreiche geschädigte Anleger und wird gegen die Accessio AG und deren Verantwortliche Schadensersatzklagen bei Gericht einreichen.

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Ansprechpartner

Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht

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