Wölbern
Viele Anleger haben über die Bank Kapitalanlagen gezeichnet, ua Schiffsfonds, die nun in der Krise stecken. Die Kanzlei macht Schadensersatzansprüche geltend, die auf mangelnde Aufklärung über die Risiken solcher Beteiligungen oder die erhaltenen Provisionen gestützt werden. (sog. kickback-Rechtsprechung)
Das OLG München hat in einem aktuellen Fall der Kanzlei Mattil entschieden , dass Ansprüche nicht verjährt sind , auch wenn die Falschberatung schon fast 10 Jahre zurückliegt.
Die Staatsanwaltschaft hat die Büroräume des Fondshauses Wölbern Invest durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Dem Chef des Emissionshauses, Heinrich Maria Schulte, wird Untreue in mehr als 300 Fällen vorgeworfen. Herr Schulte soll sich an den verschiedenen Immobilienfonds in einer Größenordnung eines dreistelligen Millionenbetrages bedient und Gelder zweckentfremdet haben.
Die Kanzlei Mattil vertritt bereits seit geraumer Zeit Anleger verschiedener Wölbern-Fonds. Die Anleger sollten rechtlichen Rat bei der Kanzlei Mattil einholen. Wir prüfen und verfolgen Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Personen.
Ansprechpartner
Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
Email: info@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
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