Westminster Financial Management Ltd.

Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat jetzt für einen geschädigten Anleger der Fa. Westminster ein Urteil vor dem BGH erstritten, wonach der Hauptvertriebsverantwortliche (Leiter des Informationsbüros) und der Treuhänderanwalt zum Schadensersatz verurteilt wurden.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte gegen die Verantwortlichen der Firma Westminster Financial Management Ltd. (Informationsbüro in Hamburg-Marxen) wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt. Insgesamt wurden von Anlegern seit 1994 ca. 99 Mio. DM einbezahlt, laut Geschäftsbericht 2000 betrug der Wert des Pools zum 31.12.2000 lediglich noch 5,2 Mio. DM. In laufenden Zivilverfahren konnte die Firma Westminster Financial Management Ltd. die Entstehung der von ihr behaupteten Verluste nicht nachweisen, obwohl sie hierzu verpflichtet ist. Bei Betrachtung der vorliegenden Kontoauszüge fällt auf, dass - falls überhaupt - ohne erkennbares Konzept wild hin und her gehandelt wurde, zudem nicht in Asien, und hoch spekulative Geschäfte wie Penny-Stocks und Optionen (Termingeschäfte) den Schwerpunkt des Handels bildeten. Der Verbleib der Anlegergelder ist weiterhin unklar. Aufgrund nicht gewährter Rechtshilfe in HongKong musste die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Betruges einstellen. Die Fa. Westminster hat im vergangenen Jahr das Informationsbüro in Hamburg-Marxen aufgelöst und dieses nach Bangkok verlegt, kürzlich war der Homepage der Firma Westminster zu entnehmen, dass diese nunmehr insolvent sei. Zum heutigen Zeitpunkt wird nicht einmal mehr die Internetpräsenz der Fa. Westminster (www.westminster-fm.com) aufrechterhalten. Es stellte sich heraus, dass die stillen Beteiligungen an der Fa. Westminster in Deutschland vertrieben worden waren, obwohl die deutschen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften in gröbstem Maße verletzt wurden und die nach dem Auslandsinvestmentgesetz erforderliche Anzeige gegenüber der Aufsichtsbehörde unterblieben war.

Ein von der Kanzlei geführtes Verfahren gegen den Leiter des ehemaligen Informationsbüros in Hamburg-Marxen sowie gegen den Treuhänderanwalt wurde nunmehr vom BGH zugunsten des geschädigten Anlegers entschieden.

Da die Schadensersatzansprüche der Anleger zum 31.12.2004 zu verjähren drohen, sollten die Ansprüche rechtzeitig gerichtlich geltend gemacht werden!

Weitere Informationen zu Westminster Financial Management Ltd.:

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht

Email: info@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter   |   Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung