Verwahrentgelte: BGH erklärt „Negativzinsen“ für unzulässig

Bank - Entgelte für die Verwahrung von Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten und Spareinlagen können unzulässig sein. Dies entschied der BGH in vier Grundsatz- Urteilen am 04.02.2025. 

Über 400 deutsche Banken gingen in der Niedrigzinsphase spätestens seit 2017 dazu über, Verwahrentgelte zu erheben. Die AGB- Klauseln, mit denen diese Entgelte gegenüber Neukunden und/ oder Bestandskunden geregelt wurden, erklärte der BGH wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam. Die Klauseln seien entweder unbestimmt (Girokonto) oder überraschend (wegen des Anlage- und Sparzwecks von Tagesgeld- oder Sparkonten). 

Sollten Sie sich unsicher sein, ob auch die von Ihrer Bank einbehaltenen Entgelte angreifbar sind, sollten Sie schnell handeln. Möglicherweise verjähren Ansprüche, die sich auf Entgelte aus dem Jahre 2022 beziehen, bereits zum 31.12.2025!

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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