TGI AG

TGI AG, Vaduz: BaFin-Maßnahmen und Ihre Möglichkeiten als Anleger

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die TGI AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, in den Monaten April und Juni 2026 zwei einschneidende Maßnahmen ergriffen, die für betroffene Anleger weitreichende Konsequenzen haben können.

Erste Maßnahme: Untersagung des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen

Am 18. April 2026 hat die BaFin der TGI AG das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen "Customer Basic 2%" und "Customer Basic 2% + Treuerabatt" untersagt. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass die TGI AG vor Beginn des öffentlichen Angebots keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht hat. Dabei handelt es sich um Anlagen, bei denen für die zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung sowie die Herausgabe von Gold gewährt wird. Diese Maßnahme ist mittlerweile bestandskräftig.

Zweite Maßnahme: Anordnung der Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts

Mit Bescheid vom 19. Juni 2026 hat die BaFin angeordnet, dass die TGI AG das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft ("Sales Premium") sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss. Die TGI AG hat gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar sind, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die TGI AG das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland, ohne über die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die TGI AG ausdrücklich, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen. Dieser Bescheid ist sofort vollziehbar.

Rechtliche Konsequenzen für Anleger

Die BaFin-Maßnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsposition der Anleger. Bei den untersagten Vermögensanlagen ("Customer Basic") können die Anleger wegen des fehlenden Verkaufsprospekts ihren gezahlten Kaufpreis zurückverlangen, die Verkäufe müssen rückabgewickelt werden.

Bei dem verbotenen Einlagengeschäft ("Sales Premium") ist die TGI AG öffentlich-rechtlich zur unverzüglichen Rückzahlung aller angenommenen Gelder verpflichtet. Diese öffentlich-rechtliche Rückzahlungsverpflichtung kann durch vertragliche Vereinbarungen mit den Anlegern nicht ausgehebelt werden.

Unsere Erfahrung im Kapitalanlagebereich und bei liechtensteinischen Anbietern

Wir verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung im Kapitalanlagebereich und haben uns auf die Vertretung von Geschädigten bei Anlagebetrug und Kapitalanlagefällen spezialisiert. In vergangenen Fällen haben wir bereits erfolgreich Vermögenswerte in Liechtenstein arrestieren lassen. Diese Erfahrung können wir nun auch zugunsten der von der TGI AG betroffenen Anleger einsetzen.

Aktive Durchsetzung statt Warten auf freiwillige Auszahlung

Wir empfehlen allen betroffenen Anlegern dringend, nicht auf eine freiwillige Auszahlung durch die TGI AG zu warten. Die BaFin hat in ihrer Abwicklungsanordnung ausdrücklich die unverzügliche Rückzahlung angeordnet. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre Rückzahlungsansprüche konsequent durchzusetzen und notfalls gerichtlich geltend zu machen.

Kontakt und kostenlose Erstberatung

Betroffene Anleger können sich für eine kostenlose Erstberatung an die Kanzlei MATTIL wenden. Wir prüfen Ihre Ansprüche unverbindlich und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

EuGH stärkt Käuferrechte im Diesel-Abgasskandal - Sie können auch in 2026 noch Schadensersatz verlangen | Wirecard: ausgeschiedene EY – Gesellschaften, die das Vermögen übernommen haben, sind jetzt Beklagte im Musterverfahren – Ansprüche können über uns angemeldet werden! | Skandal um Bayerische Versorgungskammer: Wurden mehr als 700 Millionen € verzockt ? MATTIL prüft Schadensersatzansprüche für Mitglieder der Versorgungswerke. | Mehrere ThomasLloyd Unternehmen in der Insolvenz | Neue SCHUFA-Regelungen – jetzt Einträge löschen lassen | E- Auto: Probleme mit Batterie, Türverriegelung o.ä.? Kostenlose Ersteinschätzung. | Deutsche Finance Group – BAFin schickt Sonderbeauftragten | Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | DEGAG: Insolvenzverfahren eröffnet | Publity AG: StaRuG-Verfahren gescheitert - Publity AG meldet Insolvenz an. | Project-Immobilienfonds