SWAPS
Strukturierte Zinssatz- und Währungsswaps
Nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 22.03.2011 (Az: XI ZR 33/10) haben verschiedene Instanzgerichte die Schadensersatzforderungen der Anleger gegen die beratenden Banken zugesprochen. Nach Ansicht des Landgerichts München I (Urt. v.12.09.2011, Az: 34 O 26336/10) ist auch die kurze Verjährungsfrist des § 37a WpHG im Rahmen von Cross-Currency-Swapgeschäften nicht anwendbar. Geschädigte Anleger sollten mithin in jedem Fall ihre Ansprüche prüfen lassen.

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