Queensgold/Expert Plus

Nach Ansicht der BaFin handelt es sich bei den Angeboten des Goldsparbuches um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft. Die Aufsichtsbehörde hat die sofortige Rückabwicklung der Verträge angeordnet. Wenn die Kunden ihr Geld nicht sofort zurückerhalten, sollten sie die Hilfe der Kanzlei Mattil in Anspruch nehmen.

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