Phalanx AG

Die Phalanx AG aus Waiblingen bot öffentlich Beteiligungen an ihrer Gesellschaft an. Die Anleger sollten der Phalanx Immobilien AG einen Betrag für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stellen. Es handelte sich daher um eine Art Anleihe. Das Wertpapierprospektgesetz verlangt die Einreichung und Bewilligung eines Prospekts, bevor die Beteiligungen öffentlich angeboten werden. Ein Wertpapierprospekt wurde bei der BaFin jedoch nicht hinterlegt. Die Anleger können daher die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vorstand der Phalanx AG geltend machen.

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