Next Generation Investment

Die Kanzlei Mattil vertritt geschädigte Anleger. Die von der Staatsanwaltschaft zur Rückgewinnungshilfe beschlagnahmten Vermögenswerte werden nicht automatisch auf die Anleger verteilt. Sie müssen einen zivilrechtlichen Vollstreckungstitel erlangen. Die Kanzlei Mattil ist Ihnen hierbei behilflich.

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil

Email: info@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Wirecard: Musterverfahren ist eröffnet / MATTIL ist Musterklägervertreter   |   Project-Immobilienfonds | Eilmeldung zur UDI Insolvenz: Wichtige Eilmeldung – Das Amtsgericht Leipzig hat (endgültige) Insolvenzverfahren über das Vermögen der UDI-Gesellschaften eröffnet | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft | UDI Festzins: Insolvenzen in Eigenverwaltung