Next Generation Investment
Die Kanzlei Mattil vertritt geschädigte Anleger. Die von der Staatsanwaltschaft zur Rückgewinnungshilfe beschlagnahmten Vermögenswerte werden nicht automatisch auf die Anleger verteilt. Sie müssen einen zivilrechtlichen Vollstreckungstitel erlangen. Die Kanzlei Mattil ist Ihnen hierbei behilflich.

NEWSTICKER:
Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | Eilmeldung vom 28.01.2025: DEGAG Gesellschaften melden Insolvenz an | UDI - Urteile: OLG Dresden verurteilt Geschäftsführer sowie UDI-Vermittlungsgesellschaften zu Schadenersatz wegen Prospektmängeln und KWG-Verstoß | Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft