MSF (Master Star Fund) Deutsche Vermögensfonds I KG
Die BaFin hat am 15.06.2005 der MSF Deutsche Vermögensfonds I KG die Abwicklung der Finanzkommissionsgeschäfte angeordnet. Nach Auffassung der BaFin betrieben Fonds, die in ihrer Geschäftsausrichtung auch die Anlage in Finanzinstrumenten vorsehen, das Finanzkommissionsgeschäft. Diese Rechtslage besteht seit Jahren unverändert, sodass die Initiatoren des Fonds genau wussten, welches Risiko über der Fondsgesellschaft schwebt. Seit langem ist auch die diesbezügliche rigorose Haltung der BaFin bekannt, sodass ein solcher Fonds nicht mehr hätte aufgelegt werden dürfen, ohne den Anlegern ihre Abwicklungsproblematik deutlich vor Augen zu führen. Zumindest hätte das Anlegergeld auf Treuhandkonten verwahrt werden müssen. Stattdessen fanden Gebührenabflüsse in Millionenhöhe statt, die nun für die Anleger verloren sind. Die Verantwortlichen des Fonds haben die Anlegergelder in dem klaren Bewusstsein angenommen, dass eine hohe Gefahr der Rückabwicklungsanordnung durch die BaFin besteht. Anleger sollten daher dringend anwaltlichen Rat einholen, um den Schaden zu kompensieren. Die Geschäftsführung der MSF Deutsche Vermögensfonds I KG will die Anleger nun nochmals täuschen, indem sie die Verantwortung auf die BaFin schiebt, die aber nur ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt hat. Anleger sollten auf dieses Manöver nicht hereinfallen.
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