Intercontinental Brokerage Corporation (ICB), Offenburg Münchner Gruppe
1990 wurde bekannt, dass gegen den Verantwortlichen der ICB, Herrn Lutz Pilling, ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. Die Kundengelder wurden nicht angelegt, sondern im Wesentlichen veruntreut. Die Vermittler hatten den Anlegern vorgetäuscht, dass ein Rücknahmekurs pro Anteil und eine Versicherung gegen Veruntreuung in den USA bestehe, dass die Geldanlage sicher sei u. Ä. Aufgrund dieser völlig unhaltbaren Behauptungen können Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden. Solche Ansprüche sind nicht verjährt, da bei Falschberatung eine Verjährungszeit von 30 Jahren bestand, die erst mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz am 01.01.2002 in eine dreijährige Verjährung verkürzt wurde. Die Anleger können daher im Prinzip noch bis 31.12.2004 ihre Schadensersatzansprüche gegen die OMG Gruppe und andere Vermittler geltend machen. Erst im vergangenen Jahr wurde ein ehemaliger Vermittler vor dem Landgericht Karlsruhe erfolgreich verklagt.

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