Inncona

Die Kanzlei vertritt zahlreiche Anleger und hat bereits erfolgreiche Urteile für Anleger gegen beratende Banken und Anlageberater erstritten.

Das LG Stuttgart und das LG Köln haben mit Urteilen vom 29.01.2010 und vom 18.12.2009 Inncona-Vermittler zum vollen Schadensersatz und zur Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligung verurteilt. Pflichtwidrig unterließen die Inncona-Vermittler eine Überprüfung des Inncona-Anlagekonzepts auf wirtschaftliche Tragfähigkeit und auf Bonität der wichtigen Inncona-Vertragspartner wie der Selltec Gesellschaft für Kommunikationstechnologien mbH und der poster.tv GmbH. Insbesondere wiesen die Inncona-Vermittler ihre Kunden in keiner Weise darauf hin, dass die mit einem Stammkapital von DM 100.000,00 bzw. € 100.000,00 ausgestatteten Selltec Gesellschaft für Kommunikationstechnologien mbH und poster.tv GmbH in keiner Weise in der Lage waren, für ca. 450 gegründete Inncona-Gesellschaften Wirtschaftsgüter mit einem Warenwert von insgesamt ca. € 90 Mio. anzuschaffen. Bestätigt wurden die Urteile des Landgerichts Stuttgart vom 29.01.2010 und des Landgerichts Köln vom 18.12.2009 durch das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 09.06.2010.

(München, den 06. Juli 2010, 2171/09AR/eh)

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