Versorgungswerke

Update 02.09.2026

Streit um BVK-Millionenverluste eskaliert – Deutsche Finance verklagt Versorgungskammer in den USA

Der Streit um die erheblichen Verluste der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) bei US-Immobilieninvestments erreicht eine neue Eskalationsstufe. Die Deutsche Finance America LLC und die DF Deutsche Finance Holding AG haben vor dem Superior Court des US-Bundesstaates Delaware Klage gegen die BVK eingereicht. Hintergrund sind US-Immobilieninvestments in Milliardenhöhe und die Frage, wer für die dabei entstandenen beziehungsweise drohenden Verluste verantwortlich ist. 

Nach einem Bericht des Handelsblatts investierte die BVK rund 1,6 Milliarden Euro in US-Immobilien, die über Fondsstrukturen der Deutschen Finance organisiert wurden. Dem Bericht zufolge drohen der BVK daraus Verluste von bis zu rund 800 Millionen Euro; 163 Millionen Euro seien bereits abgeschrieben worden. 

Die Deutsche Finance weist die Darstellung zurück, sie trage die Verantwortung für die Verluste. Nach ihrer Klageschrift habe die BVK vielmehr wesentliche Investitionsentscheidungen selbst getroffen: Sie habe Objekte ausgewählt, Investitionen genehmigt, Gebühren verhandelt sowie Entscheidungen zu Vermietung, Finanzierung und Preisen beeinflusst. Erforderliche Finanzierungen und Entscheidungen seien später teilweise nicht oder verspätet freigegeben worden. Die Deutsche Finance beziffert die möglichen Gesamtverluste aus den betroffenen BVK-Beteiligungen sogar auf bis zu 853 Millionen Euro. 

Die BVK weist die Vorwürfe entschieden zurück und bezeichnet das Vorgehen nach Angaben des Handelsblatts als Versuch der Deutschen Finance, von der eigenen Verantwortung und öffentlich bekannten Herausforderungen abzulenken. Sie kündigte an, sich im Interesse ihrer Mitglieder, Versicherten und Leistungsempfänger gegen die Vorwürfe zu verteidigen. 

Für die Mitglieder der von der BVK verwalteten Versorgungswerke wird damit die Frage nach den tatsächlichen Entscheidungs- und Verantwortungsstrukturen immer wichtiger. Das nun eingeleitete US-Verfahren könnte erstmals näheren Aufschluss darüber geben, wer welche Entscheidungen bei den verlustreichen Immobilieninvestments getroffen hat und in welchem Umfang Verantwortlichkeiten auf Seiten der BVK selbst oder bei externen Investmentmanagern lagen. Wir fordern die BVK sowie die Versorgungswerke derzeit ebenfalls auf, entsprechende Auskunft zu erteilen.

Die BVK-Interessengemeinschaft wird die weitere Entwicklung des Verfahrens beobachten und über neue Erkenntnisse informieren.

Update 21.07.2026

„ Die Rücklagen der Krankenkassen sind so anzulegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint.“

So steht es in § 80 des Vierten Sozialgesetzbuchs (SGB IV). Mehr als ein Dutzend Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen sollen jetzt allerdings mit Millionenverlusten zu kämpfen haben. Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen sollen Beitragsgeld über den Verius-Fond verloren haben. Aufgelegt wurde er in Luxemburg, beratend von der Verius Capital aus dem Schweizer Zug. Rund 1,2 Milliarden Euros stehen im Feuer. Das Kapital reichte der Fonds als hochverzinste, nachrangige Darlehen an Projektentwickung weiter, so beschreibt das Handelsblatt dieses Investment. Nachrangig heißt: Geht ein Bauträger pleite, wird zuerst die Bank bedient. Der Fonds steht ganz hinten in der Schlange – Totalausfälle sind demnach möglich.

Ähnlich wie bei den Immobilieninvestitionen der BVK ist die Finanzstruktur komplex: Zwischen Kasse und Fonds lag eine weitere Ebene. Die Kassen kauften keine Fondsanteile, sondern Anleihen – Wertpapiere. Herausgegeben hat sie die Securo Pro Lux, eine Luxemburger Verbriefungsgesellschaft. Sie sammelte das Kapital ein und reichte es an den Verius Fonds weiter. Notiert waren die Papiere an der Börse Stuttgart, die Ratingagentur Creditreform gab ihnen die Note BBB-.

In dem Börsenprospekt wird das Risiko eines Verlustes des gesamten eingesetzten Kapitals erwähnt.

Die Gesellschaft unterliege nicht der Aufsicht der Luxemburger Behörde CSSF, weil sie ihre Papiere nicht laufend an die Öffentlichkeit ausgebe. „Mangels aufsichtsrechtlicher Kontrolle“, warnt der Prospekt, könnten Unregelmäßigkeiten langsamer auffallen. 

Verantwortlich für den Inhalt des Prospektes sind zwei Parteien: die Luxemburger Gesellschaft selbst und die Hauck & Aufhäuser.Verwaltungsräte von Securo Pro Lux waren laut Prospekt zugleich bei Hauck & Aufhäuser beschäftigt.

Auseinanderhalten muss man zwei Gesellschaften: die Bank mit Münchner Wurzeln, heute Hauck & Aufhäuser Lampe und die Luxemburger Fondsgesellschaft Hauck & Aufhäuser Fund Services. Sie verwaltete den Verius Fonds. 

Diese Gesellschaft taucht dem Skandal um die BVK auf, die die Altersvorsorge von fast 3 Millionen Menschen verwaltet und in den USA mit einem Immobilien-Desaster Schlagzeilen machte. 

 

Ergänzung

 

Abendzeitung vom 18.07.2026: Die Kapitalrente wird ein Desaster 

Süddeutsche Zeitung vom 18.07.2026: Millionen an Beitragsgelder verzockt. 

Deutsches Ärzteblatt vom 18.07.2026: Millionenverluste durch Investments in Immobilienfonds

Update 30.06.2026

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat angeordnet, dass die DF Deutsche Finance Investment GmbH der Bafin Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen muss. Dadurch wolle „sich die Bafin ein eigenes Bild von der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung geschlossener Publikumsfonds verschaffen, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verantwortet werden.“ In diesem Zusammenhang hat die Bafin zudem „einen Sonderbeauftragten bestellt, der ihre Anordnung überwacht.“

Die DF Deutsche Finance Investment GmbH ist eine hundertprozentige Tochter der DEUTSCHE FINANCE GROUP. Auch im Zusammenhang mit den problematischen US-Immobilieninvestitionen der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) ist die Deutsche Finance keine Unbekannte. So bezifferte die BVK auf ihrer Website „das Eigenkapitalengagement im Rahmen der US-Immobilieninvestitionen mit der Deutschen Finance und SHVO auf rund 1,6 Milliarden Euro“. 

Gerade im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen ist eine genaue Beobachtung der Entwicklungen, eine umfassende rechtliche Beurteilung und ggf. die Vorbereitung rechtlicher Maßnahmen für betroffene Anleger von elementarer Bedeutung. Ein Liste der möglicherweise betroffenen Fonds und nähere Informationen finden Sie unter https://www.mattil.de/de/faelle/sonstige-falle/deutsche-finance-group-investment-gesellschaft.

Literaturverzeichnis:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/40c_neu_124_WpHG/meldung_2026_06_19_deutsche_finance_investment_gmbh.html

https://kvg.deutsche-finance.de/

https://www.versorgungskammer.de/US-Immobilien


Die Bayerische Versorgungskammer (BVK)

Die Bayerische Versorgungskammer ist die größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe in Deutschland. Sie ist gemäß Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnete staatliche Oberbehörde und das gemeinsame Geschäftsführungsorgan von zwölf Versorgungseinrichtungen:

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Durch Staatsverträge sind neben den bayerischen Versorgungseinrichtungen auch zahlreiche berufsständische Versorgungswerke anderer Bundesländer in die jeweiligen bayerischen Versorgungseinrichtungen einbezogen.

Die Auflistung 

zur Bayerischen Apothekerversorgung gehören auch 

  • Apotheker und Pharmaziepraktikanten des Landes Baden- Württemberg
  • Apotheker und Pharmaziepraktikanten des Saarlandes

zur Bayerischen Architektenversorgung gehören auch

  • (freiberuflich tätige) und beamtete Architekten des Landes Niedersachsen
  • Archtikekten/ innen des Landes Rheinland- Pfalz

zur Bayerischen Ärzteversorgung gehören auch

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Medizinalassistenten des ehemaligen Regierungsbezirks Pfalz des Landes Rheinland- Pfalz
  • Ärzte und Medizinalassistenten des ehemaligen Regierungsbezirks Rheinhessen des Landes Rheinland- Pfalz
  • Tierärzte und Veterinärpraktikanten des Landes Rheinland- Pfalz und des Saarlandes

zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung gehören auch 

  • Mitglieder der Patentanwaltskammern, die ihren Kanzleisitz in NRW haben
  • zur Bayerischen Ingenieurversorgung- Bau mit Psychotherapeutenversorgung gehören auch
  • Beratende Ingenieure des Landes Rheinland- Pfalz
  • kammerangehörige Ingenieure des Freistaats Sachsen
  • Mitglieder der Baukammer Berlin
  • Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes
  • kammerangehörige Ingenieure des Landes Hessen
  • kammerangehörige Ingenieure des Freistaats Thüringen

zur Bayerischen Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen mit Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks gehören auch

  • Kaminkehrergesellen des Landes Rheinland- Pfalz

für die Versorgung der Bühnenkünstler, Orchestermusiker und Kaminkehrer ist die BVK bundesweit zuständig


Update 13.01.2026

Aus den Geschäftsberichten der BRaStV ergibt sich: Das fragliche US- Geschäft gehört zu Wertpapieren und Anteilen, das macht einen prozentualen Anteil von insgesamt 80,7% der Kapitalanlagen bei der BRaStV aus. Einzelheiten zu den Investmentanteilen ergeben sich aus dem Geschäftsbericht keine. 

Das fragliche US- Geschäft gehört wohl zur Bilanzposition „sonstige“ bzw. „andere Kapitalanlagen“ und dort „Wertpapiere und Anteile an Investentvermögen“ bzw. „Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ (Seite 38)

Vorangestellt die Zusammenfassung aus dem Datenblatt für 2024 (wesentliche Daten des Geschäftsberichts)

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Im Lagebericht 2024 (Seite 21) finden sich zum Investmentvermögen und Anteilen daran leider auch nur oberflächliche Angaben. Die Beteiligung(en) in den USA könnten sowohl zu „Beteiligungen in Spezialfonds“ als auch „Immobilien in Spezialfonds“  (es soll sich um „weltweit agierende“ Fonds handeln) passen. Im Versorgungswerk- Masterfonds sollen 22 Immobilienspezialfonds enthalten sein.---- Das werden wir hinterfragen. 

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Im Abschnitt zu den Risiken auf Seite 25 führt der Lagebericht aus, dass „Konzentrationsrisiken“ sowohl über Anlageklassen als auch über Emittenten und eine zu große Abhängigkeit von beiden vermieden werden. Das Emittentenranting werde laufend überwacht, außerdem gebe es ein Limitsystem bzgl. Emittenten. 

Auf Seite 26 wird bei dem Risiko von Systemausfällen von nur einer KVG gesprochen. 

In der GuV auf Seite 33 finden sich Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von 4.733.440 EUR! Diese werden auf Seite 37 der Position „Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken“ zugeordnet. Eine Abschreibung für sonstige Kapitalanlagen oder Beteiligungen erfolgt nicht.

Details zu den Beteiligungen und dem Beteiligungsverhältnis der BRaStV finden sich auf Seite 39. Das läuft über zwei oder drei Gesellschaften: 

RS 76 GmbH & Co. KG (Sitz in München) – Anteil der BRaStV zu 9,8%.

RS 76 Verwaltungs- GmbH  (fraglich ist, ob die eigene Beteiligungen hält) – Anteil der BRaStV zu 20,0%

Universal- Investment BVK Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (UBK) – Anteil der BRaStV zu 25,1%

Über diese UBK laufen die US- Investments mit Shvo und der Deutschen Finance Group.

An dieser UBK sind 6 Versorgungseinrichtungen der BVK beteiligt: Bayerischer Versorgungsverband, Bayerische Ärzteversorgung, Bayerische Apothekerversorgung,  Bayerische Architektenversorgung, BRaStV, Bayerische Ingenieurversorgung- Bau mit Psychotherapeutenversorgung – zu insgesamt 25,01%, davon die BRaStV zu 2,09%.

Das sagt aber noch nichts zu den Beteiligungsverhältnissen bzgl. der/ des AIF(s) aus.

Update 08.01.2026

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers -->

Update 08.12.2025

Die Abendzeitung berichtet erstmals am 16.10.2024 von Spekulationen der BVK in US-Immobilienprojekte. Anfang September 2025 schickt die Kanzlei Mattil einen Fragenkatalog an die BVK, welcher nicht zufriedenstellend beantwortet wird. Wie ein Artikel der Abendzeitung (AZ) vom 8. Dezember 2025 zeigt, ist die große, jedoch leider zu erwarten gewesene Befürchtung, dass es nicht bei einem Schaden von 163 Millionen Euro bleiben wird, nun scheinbar eingetreten. Denn nach dem Artikel der AZ rechne die Bayerische Versorgungskammer nun intern mit Verlusten von bis zu 700 Millionen Euro!

Und auch die genannte Summe der Gesamtinvestitionen der Versorgungskammer in US-Immobilienprojekte unter Beteiligung von Michael Shvo sind wohl um ein Vielfaches höher als zunächst angegeben. Nachdem zunächst von 611 Millionen Euro, dann plötzlich von 800 Millionen Euro die Rede gewesen sei, sei nun eine ganze neue Zahl in der zweiten Geheimsitzung im Bayerischen Landtag genannt worden: 1,6 Milliarden Euro!

Eine schier unglaubliche Summe, die aus den Beiträgen der Versicherten der jeweiligen Versorgungsanstalten stammt, deren Gelder die Bayerische Versorgungskammer rentierlich am Kapitalmarkt hätte anlegen sollen, wird offenbar in Projekte gesteckt, bei denen ein mutmaßlicher Steuerbetrüger beteiligt sein soll. Und dennoch wird die Öffentlichkeit und vor allem die Versicherten der jeweiligen Versorgungsanstalten hingehalten. Dieses Verhalten ist inakzeptabel.

Erschwerend kommt nun hinzu, dass eine Klage in den USA eingereicht worden sein soll, bei der die Bayerische Versorgungskammer als eine der Beklagten genannt wird. Die AZ schreibt in dem oben genannten Artikel, dass der BVK und der mit ihr verbundenen Fondsgesellschaften vorgeworfen werde, Shvo geholfen zu haben, seinen mutmaßlichen Betrug zu begehen und ihn trotz offensichtlich gewordener Probleme weiter finanziell unterstützt habe. Auch soll die BVK von einem Geschäftspartner hinsichtlich Shvo und der mutmaßlichen Zweckentfremdung von Investorengeld gewarnt worden sein. Und dennoch wurden diese mehr als deutlichen Warnungen scheinbar ignoriert. Die Kanzlei MATTIL hat die BVK um Stellungnahme gebeten, ob gegenüber den Verantwortlichen/Vertragspartnern verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen worden sind, um Regreßansprüche zu erhalten. Diese Frage wurde ignoriert. 

Die Kanzlei MATTIL & KOLLEGEN, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, beobachtet den Sachverhalt weiter genau und prüft Schadensersatzansprüche.


Die Bayerische Versorgungskammer ist die größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe in Deutschland. Sie ist eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnete staatliche Oberbehörde und das gemeinsame Geschäftsführungsorgan aller Versorgungsanstalten, Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG). Als gemeinsames Geschäftsführungsorgan von zwölf Altersvorsorgeeinrichtungen, die Vorsorgeleistungen für ihre Mitglieder und Versicherten erbringen, ist die Versorgungskammer zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags im Interesse der von ihr verwalteten Versorgungseinrichtungen verpflichtet, die von den Mitgliedern eingenommenen (Pflicht-)Beiträge rentierlich am Kapitalmarkt anzulegen (Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tim Pargent und Julia Post (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN); Drucksache 19/3779, S. 4).

In letzter Zeit erscheinen fortlaufend Medienberichte über verlustreiche Geschäfte der Bayerischen Versorgungskammer in US-Immobilienprojekte. Im Mittelpunkt stehen dabei Zielfondsinvestments mit der Deutsche Finance Group und dem Projektentwickler SHVO, der von der Deutsche Finance Group beauftragt worden sein soll. Das geht auf aus der Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tim Pargent und Julia Post hervor.

Nachdem in der Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zunächst von einem investierten Eigenkapital von rund 611 Millionen Euro die Rede war, wird die investierte Summe nunmehr von verschiedenen Medien mit über 800 Millionen Euro beziffert. Zudem soll aus einer Landtagsanfrage des Abgeordneten Florian von Brunn hervorgehen, dass 163 Millionen Euro bereits abgeschrieben worden seien. Auf Nachfrage der Abendzeitung (AZ) habe die Bayerische Versorgungskammer zudem mitgeteilt, dass weitere Wertberichtigungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden können.

Auch Herr Uttenreuther, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer, hat in einem Interview mit der Welt am Sonntag erklärt, dass es zu Verlusten kommen werde. Des Weiteren räumte Herr Uttenreuther ein, dass Compliance-Verstöße durch externe Experten festgestellt worden seien, die Hinweise auf ein nicht angemessenes Näheverhältnis geben würden. Darüber hinaus sei auch die Staatsanwaltschaft bereits eingeschaltet worden. Die Staatsanwaltschaft München I teilte dem BR mit, von der BVK über die Sachverhalte unterrichtet worden zu sein und nunmehr geprüft werde, ob ein Anfangsverdacht strafbaren Handelns bestehe.

Das gesamte Ausmaß des Schadens ist jedenfalls noch nicht absehbar. Auch an einer Aufklärung des Sachverhalts scheint kein sonderlich großes Interesse zu bestehen. Jedenfalls ist die Hinhaltetaktik der Versorgungskammer nicht anders zu erklären. Die Kanzlei MATTIL & KOLLEGEN wird nicht zulassen, dass neunstellige Millionenverluste von Rentengeldern totgeschwiegen werden und prüft daher alle in Betracht kommenden Ansprüche.

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


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