Versorgungswerke
Die Bayerische Versorgungskammer (BVK)
Die Bayerische Versorgungskammer ist die größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe in Deutschland. Sie ist gemäß Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnete staatliche Oberbehörde und das gemeinsame Geschäftsführungsorgan von zwölf Versorgungseinrichtungen:

Durch Staatsverträge sind neben den bayerischen Versorgungseinrichtungen auch zahlreiche berufsständische Versorgungswerke anderer Bundesländer in die jeweiligen bayerischen Versorgungseinrichtungen einbezogen.
Die Auflistung
zur Bayerischen Apothekerversorgung gehören auch
- Apotheker und Pharmaziepraktikanten des Landes Baden- Württemberg
- Apotheker und Pharmaziepraktikanten des Saarlandes
zur Bayerischen Architektenversorgung gehören auch
- (freiberuflich tätige) und beamtete Architekten des Landes Niedersachsen
- Archtikekten/ innen des Landes Rheinland- Pfalz
zur Bayerischen Ärzteversorgung gehören auch
- Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Medizinalassistenten des ehemaligen Regierungsbezirks Pfalz des Landes Rheinland- Pfalz
- Ärzte und Medizinalassistenten des ehemaligen Regierungsbezirks Rheinhessen des Landes Rheinland- Pfalz
- Tierärzte und Veterinärpraktikanten des Landes Rheinland- Pfalz und des Saarlandes
zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung gehören auch
- Mitglieder der Patentanwaltskammern, die ihren Kanzleisitz in NRW haben
- zur Bayerischen Ingenieurversorgung- Bau mit Psychotherapeutenversorgung gehören auch
- Beratende Ingenieure des Landes Rheinland- Pfalz
- kammerangehörige Ingenieure des Freistaats Sachsen
- Mitglieder der Baukammer Berlin
- Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes
- kammerangehörige Ingenieure des Landes Hessen
- kammerangehörige Ingenieure des Freistaats Thüringen
zur Bayerischen Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen mit Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks gehören auch
- Kaminkehrergesellen des Landes Rheinland- Pfalz
für die Versorgung der Bühnenkünstler, Orchestermusiker und Kaminkehrer ist die BVK bundesweit zuständig
Update 13.01.2026
Aus den Geschäftsberichten der BRaStV ergibt sich: Das fragliche US- Geschäft gehört zu Wertpapieren und Anteilen, das macht einen prozentualen Anteil von insgesamt 80,7% der Kapitalanlagen bei der BRaStV aus. Einzelheiten zu den Investmentanteilen ergeben sich aus dem Geschäftsbericht keine.
Das fragliche US- Geschäft gehört wohl zur Bilanzposition „sonstige“ bzw. „andere Kapitalanlagen“ und dort „Wertpapiere und Anteile an Investentvermögen“ bzw. „Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ (Seite 38)
Vorangestellt die Zusammenfassung aus dem Datenblatt für 2024 (wesentliche Daten des Geschäftsberichts)

Im Lagebericht 2024 (Seite 21) finden sich zum Investmentvermögen und Anteilen daran leider auch nur oberflächliche Angaben. Die Beteiligung(en) in den USA könnten sowohl zu „Beteiligungen in Spezialfonds“ als auch „Immobilien in Spezialfonds“ (es soll sich um „weltweit agierende“ Fonds handeln) passen. Im Versorgungswerk- Masterfonds sollen 22 Immobilienspezialfonds enthalten sein.---- Das werden wir hinterfragen.

Im Abschnitt zu den Risiken auf Seite 25 führt der Lagebericht aus, dass „Konzentrationsrisiken“ sowohl über Anlageklassen als auch über Emittenten und eine zu große Abhängigkeit von beiden vermieden werden. Das Emittentenranting werde laufend überwacht, außerdem gebe es ein Limitsystem bzgl. Emittenten.
Auf Seite 26 wird bei dem Risiko von Systemausfällen von nur einer KVG gesprochen.
In der GuV auf Seite 33 finden sich Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von 4.733.440 EUR! Diese werden auf Seite 37 der Position „Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken“ zugeordnet. Eine Abschreibung für sonstige Kapitalanlagen oder Beteiligungen erfolgt nicht.
Details zu den Beteiligungen und dem Beteiligungsverhältnis der BRaStV finden sich auf Seite 39. Das läuft über zwei oder drei Gesellschaften:
RS 76 GmbH & Co. KG (Sitz in München) – Anteil der BRaStV zu 9,8%.
RS 76 Verwaltungs- GmbH (fraglich ist, ob die eigene Beteiligungen hält) – Anteil der BRaStV zu 20,0%
Universal- Investment BVK Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (UBK) – Anteil der BRaStV zu 25,1%
Über diese UBK laufen die US- Investments mit Shvo und der Deutschen Finance Group.
An dieser UBK sind 6 Versorgungseinrichtungen der BVK beteiligt: Bayerischer Versorgungsverband, Bayerische Ärzteversorgung, Bayerische Apothekerversorgung, Bayerische Architektenversorgung, BRaStV, Bayerische Ingenieurversorgung- Bau mit Psychotherapeutenversorgung – zu insgesamt 25,01%, davon die BRaStV zu 2,09%.
Das sagt aber noch nichts zu den Beteiligungsverhältnissen bzgl. der/ des AIF(s) aus.
Update 08.01.2026
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers -->
Update 08.12.2025
Die Abendzeitung berichtet erstmals am 16.10.2024 von Spekulationen der BVK in US-Immobilienprojekte. Anfang September 2025 schickt die Kanzlei Mattil einen Fragenkatalog an die BVK, welcher nicht zufriedenstellend beantwortet wird. Wie ein Artikel der Abendzeitung (AZ) vom 8. Dezember 2025 zeigt, ist die große, jedoch leider zu erwarten gewesene Befürchtung, dass es nicht bei einem Schaden von 163 Millionen Euro bleiben wird, nun scheinbar eingetreten. Denn nach dem Artikel der AZ rechne die Bayerische Versorgungskammer nun intern mit Verlusten von bis zu 700 Millionen Euro!
Und auch die genannte Summe der Gesamtinvestitionen der Versorgungskammer in US-Immobilienprojekte unter Beteiligung von Michael Shvo sind wohl um ein Vielfaches höher als zunächst angegeben. Nachdem zunächst von 611 Millionen Euro, dann plötzlich von 800 Millionen Euro die Rede gewesen sei, sei nun eine ganze neue Zahl in der zweiten Geheimsitzung im Bayerischen Landtag genannt worden: 1,6 Milliarden Euro!
Eine schier unglaubliche Summe, die aus den Beiträgen der Versicherten der jeweiligen Versorgungsanstalten stammt, deren Gelder die Bayerische Versorgungskammer rentierlich am Kapitalmarkt hätte anlegen sollen, wird offenbar in Projekte gesteckt, bei denen ein mutmaßlicher Steuerbetrüger beteiligt sein soll. Und dennoch wird die Öffentlichkeit und vor allem die Versicherten der jeweiligen Versorgungsanstalten hingehalten. Dieses Verhalten ist inakzeptabel.
Erschwerend kommt nun hinzu, dass eine Klage in den USA eingereicht worden sein soll, bei der die Bayerische Versorgungskammer als eine der Beklagten genannt wird. Die AZ schreibt in dem oben genannten Artikel, dass der BVK und der mit ihr verbundenen Fondsgesellschaften vorgeworfen werde, Shvo geholfen zu haben, seinen mutmaßlichen Betrug zu begehen und ihn trotz offensichtlich gewordener Probleme weiter finanziell unterstützt habe. Auch soll die BVK von einem Geschäftspartner hinsichtlich Shvo und der mutmaßlichen Zweckentfremdung von Investorengeld gewarnt worden sein. Und dennoch wurden diese mehr als deutlichen Warnungen scheinbar ignoriert. Die Kanzlei MATTIL hat die BVK um Stellungnahme gebeten, ob gegenüber den Verantwortlichen/Vertragspartnern verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen worden sind, um Regreßansprüche zu erhalten. Diese Frage wurde ignoriert.
Die Kanzlei MATTIL & KOLLEGEN, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, beobachtet den Sachverhalt weiter genau und prüft Schadensersatzansprüche.
Die Bayerische Versorgungskammer ist die größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe in Deutschland. Sie ist eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnete staatliche Oberbehörde und das gemeinsame Geschäftsführungsorgan aller Versorgungsanstalten, Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG). Als gemeinsames Geschäftsführungsorgan von zwölf Altersvorsorgeeinrichtungen, die Vorsorgeleistungen für ihre Mitglieder und Versicherten erbringen, ist die Versorgungskammer zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags im Interesse der von ihr verwalteten Versorgungseinrichtungen verpflichtet, die von den Mitgliedern eingenommenen (Pflicht-)Beiträge rentierlich am Kapitalmarkt anzulegen (Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tim Pargent und Julia Post (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN); Drucksache 19/3779, S. 4).
In letzter Zeit erscheinen fortlaufend Medienberichte über verlustreiche Geschäfte der Bayerischen Versorgungskammer in US-Immobilienprojekte. Im Mittelpunkt stehen dabei Zielfondsinvestments mit der Deutsche Finance Group und dem Projektentwickler SHVO, der von der Deutsche Finance Group beauftragt worden sein soll. Das geht auf aus der Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration auf eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tim Pargent und Julia Post hervor.
Nachdem in der Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zunächst von einem investierten Eigenkapital von rund 611 Millionen Euro die Rede war, wird die investierte Summe nunmehr von verschiedenen Medien mit über 800 Millionen Euro beziffert. Zudem soll aus einer Landtagsanfrage des Abgeordneten Florian von Brunn hervorgehen, dass 163 Millionen Euro bereits abgeschrieben worden seien. Auf Nachfrage der Abendzeitung (AZ) habe die Bayerische Versorgungskammer zudem mitgeteilt, dass weitere Wertberichtigungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden können.
Auch Herr Uttenreuther, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer, hat in einem Interview mit der Welt am Sonntag erklärt, dass es zu Verlusten kommen werde. Des Weiteren räumte Herr Uttenreuther ein, dass Compliance-Verstöße durch externe Experten festgestellt worden seien, die Hinweise auf ein nicht angemessenes Näheverhältnis geben würden. Darüber hinaus sei auch die Staatsanwaltschaft bereits eingeschaltet worden. Die Staatsanwaltschaft München I teilte dem BR mit, von der BVK über die Sachverhalte unterrichtet worden zu sein und nunmehr geprüft werde, ob ein Anfangsverdacht strafbaren Handelns bestehe.
Das gesamte Ausmaß des Schadens ist jedenfalls noch nicht absehbar. Auch an einer Aufklärung des Sachverhalts scheint kein sonderlich großes Interesse zu bestehen. Jedenfalls ist die Hinhaltetaktik der Versorgungskammer nicht anders zu erklären. Die Kanzlei MATTIL & KOLLEGEN wird nicht zulassen, dass neunstellige Millionenverluste von Rentengeldern totgeschwiegen werden und prüft daher alle in Betracht kommenden Ansprüche.
Ansprechpartner
Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: mattil@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
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