Hölter-Gruppe
Die verschiedenen Unternehmungen der Hölter-Gruppe boten auch Anlegern Beteiligungen an. Anleger, die einen Verlust ihrer Einlage erlitten haben, sollten rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. Möglicherweise können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Beispielsweise die FEP Hölter Finanzvermittlung GmbH & Co. KG zahlt Einlagen an Gesellschafter trotz ordentlicher Kündigung nicht zurück. Die Ausreden des Herrn Hölter - die Abwicklung von Großaufträgen verzögert sich u. ä. - sprechen für sich. Teilweise hat Herr Hölter die Rückzahlungsverpflichtung persönlich übernommen, hält sich jedoch nicht daran.
Bei der Staatsanwaltschaft in Bochum wird ein Ermittlungsverfahren gegen Professor Hölter geführt. Die Kanzlei hat die Ermittlungsakten zur Einsicht beantragt.

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