Grundbesitz-Invest

Nach der Schließung des Fonds stellen viele Anleger die Frage, ob ein Handlungsbedarf besteht, um keine Rechte zu verlieren. Hierzu ist Folgendes zu beachten:

Anleger, die erst kurz vor Aussetzung der Rücknahme Anteilsscheine erworben haben, müssen prüfen, ob Ihnen ein Recht auf Anfechtung wegen Täuschung und Irrtums zusteht. Anleger, die anlässlich der Vermittlung falsch beraten wurden, können Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen. Eine fehlerhafte Beratung liegt dann vor, wenn nicht deutlich auf die Möglichkeit der Abwertung und Aussetzung des Handels hingewiesen wurde. Außerdem kommt die Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen in Betracht. Der lapidare Hinweis in den Prospekten auf die Möglichkeit einer Aussetzung der Rücknahme in einem Nebensatz ist nach der Rechtsprechung unzureichend für eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung.

Bei Geltendmachung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Beratung ist zu beachten, dass eine gesetzliche Sonderregelung für den Eintritt einer Verjährung gilt. Auch bei der Prospekthaftung laufen besondere Verjährungsfristen.

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