Geschlossene Fonds und Wertpapiere

Der Deutsche Gesetzgeber plant angeblich, bei der Umsetzung der MiFID (Richtlinie über Märkte in Finanzinstrumente), den Wertpapierbegriff auf "Anteile an Personengesellschaften" auszudehnen. Dies würde bedeuten, dass Beteiligungen an Fondsgesellschaften in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG unter den Wertpapierbegriff fallen würden. Rechtsgrundlage hierfür soll Artikel 4 Nr. 18 der MiFID sein, wo der Begriff Personengesellschaften ausdrücklich erwähnt ist. Dort ist allerdings die Einschränkung enthalten, dass Wertpapiere an einem Kapitalmarkt gehandelt werden können. Dies ist nach Auffassung der Kanzlei bei Anteilen an Personengesellschaften nicht der Fall, da dort ein Gesellschafter persönlich haftet (bei der KG in Höhe der Einlage) und die Gesellschaftsverträge meistens ein Zustimmungserfordernis bei der Abtretung vorsehen. Bei der Anwendung der Wertpapierregeln (WpHG, Teile des KWG) würden die strengen Aufsichtsvorschriften zur Anwendung gelangen. Dies wäre allerdings wünschenswert.

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