Gallus Immobilien eG

Insolvenz der Gallus Immobilien eG – Insolvenzverfahren eröffnet

Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 20. Januar 2026 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gallus Immobilien eG eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky, München, bestellt.

Insolvenzgläubiger der Gallus Immobilien eG können ihre Forderungen bis zum 9. März 2026 zur Insolvenztabelle anmelden, auch danach ist jedoch eine Anmeldung noch möglich.

Forderungsanmeldung bei der Gallus-Insolvenz – anwaltliche Unterstützung dringend empfohlen

Anleger können ihre Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren der Gallus Immobilien eG grundsätzlich selbst vornehmen. In der Praxis ist es jedoch dringend zu empfehlen, einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der auch über ausreichende Erfahrungen bei Forderungsanmeldungen geschädigter Anleger verfügt, einzuschalten.

Warum?

  • formale Fehler können zum vollständigen Forderungsausfall führen
  • Abgrenzung zwischen Genossenschaftsanteilen, Umwandlung in Nachrangdarlehen und Schadensersatzansprüchen ist rechtlich komplex
  • auch Anlegern mit Umtausch in Nachrangdarlehen können Schadensersatzansprüche gegen die Genossenschaft zustehen!
  • strategische Weichenstellungen erfolgen bereits vor und in der ersten Gläubigerversammlung

Achtung: Irreführendes Kaltakquiseschreiben im Zusammenhang mit der Gallus-Insolvenz

Mehrere unserer Mandanten berichten aktuell über unaufgeforderte Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei aus Düsseldorf, die im Zusammenhang mit der Insolvenz der Gallus Immobilien eG versendet werden.

⚠️ Wichtiger Hinweis:
Diese Kanzlei ist nicht der Insolvenzverwalter und steht in keinerlei Verbindung zu dem vom Amtsgericht München bestellten Insolvenzverwalter Dr. Alexander Zarzitzky.

Täuschungsgefahr für Anleger

Die Gestaltung und Wortwahl des Schreibens erweckt bei vielen Empfängern den Eindruck, es handele sich um ein Schreiben des Insolvenzverwalters oder in dessen Auftrag.

Der Name des tatsächlichen Insolvenzverwalters wird in den Schreiben nicht genannt.

Tatsächlich handelt es sich um eine Kaltakquise zur Mandatsgewinnung für die Forderungsanmeldung.

Insolvenzverfahren in München – regionale Nähe ist ein entscheidender Vorteil

Die Gläubigerversammlungen im Insolvenzverfahren der Gallus Immobilien eG finden in München statt.
Die erste Gläubigerversammlung ist für den 20. April 2026 angesetzt.

Unsere Kanzlei hat Sitz in München und damit direkt vor Ort des Insolvenzgerichts, was nicht nur für die Gläubigerversammlung von Vorteil ist, sondern auch für die Akteneinsichten in die Insolvenzakte etcUnsere Kanzlei wird für unsere Mandanten persönlich an der Versammlung teilnehmen.
Wir werden uns insbesondere für die Einsetzung eines Gläubigerausschusses stark machen.

➡️ Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung als Mitglied von Gläubigerausschüssen in umfangreichen Insolvenzverfahren.

Gallus Immobilien eG: Erfahrung auch mit Nachrangdarlehen und Umtausch

Unsere anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Gallus-Gruppe umfasst nicht nur die Genossenschaftsanteile, sondern auch:

  • Nachrangdarlehen, den Umtausch von genossenschaftsanteilen in Nachrangdarlehen 
  • andere Beteiligungsmodelle der Gallus-Gruppe
  • Versuche, Anleger in Partizipationsscheine der Amagvik AG (Schweiz) zu bewegen

Zusätzlich setzen wir für Mandanten bereits Schadensersatzansprüche gegen weitere Beteiligte durch, u. a.:

  • verantwortliche Funktionsträger
  • Prüfverband
  • weitere Anspruchsgegner mit Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

Aktuelle Entwicklungen: Finanztest und weitere Hintergründe

Das Thema Gallus Immobilien eG wurde jüngst auch in Finanztest, Heft 2/2026, aufgegriffen.
Unsere Kanzlei durfte hierzu fachlich beitragen.

Zudem wurde Anfang der Woche bekannt, dass Michael Oehme, einer der Hauptakteure der Gallus-Gruppe, unerwartet in der Dominikanischen Republik verstorben sein soll.

Kostenfreies und unverbindliches Vertretungsangebot für Gallus-Anleger

Anleger der Gallus Immobilien eG, die:

  • ihre Forderung rechtssicher anmelden möchten
  • im Insolvenzverfahren professionell vertreten sein wollen
  • ihre Schadensersatzmöglichkeiten prüfen lassen möchten

können bei uns ein unverbindliches Vertretungsangebot anfordern.

👉 Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung.


Im Mai 2024 erhielten die Anleger der in München ansässigen Gallus Immobilien eG, deren Geschäftszweck eine gute, sichere Wohnungsversorgung zu sozial verträglichen Kosten durch Bau und Verkauf von Immobilien v.a. in der Schweiz ist, die Mitteilung, dass die Gallus Immobilien eG durch Beschluss der außerordentlichen Generalversammlung am 25.4.2024 aufgelöst wurde und sich seit dem 26.4.2024 in Liquidation befindet. In der Liquidationsphase dürften keine Mitglieder ausscheiden, Kündigungen, die bereits zum 31. Dezember 2023 ausgesprochen seien, sowie Kündigungen zu den Folgejahren seien unwirksam. Die Verteilung des Vermögens dürfe aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht vor einem Jahr vollzogen werden. Die Auszahlung erfolge sodann für alle Mitglieder gleich quotal im Verhältnis ihres Anteils am Geschäftsguthaben.

Stein des Anstoßes und der Grund zur Auflösung der Gallus Immobilien eG war die Tatsache, dass die Genossenschaft jährlich Zinsen auswies, die an die Genossenschaftsmitglieder ausbezahlt wurden. Der Gesetzgeber habe jedoch gemäß Referentenentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vom Juli 2023 die Staatsaufsicht über die Prüfungsverbände deutlich ausgeweitet. Der Prüfungsverband müsse sich daher ab sofort an die kommenden Vorgaben halten, wonach die Genossenschaft auch vom bisherigen Darlehensmodell Abstand nehmen und Zins– sowie Rückzahlungen erst nach erfolgter Generalversammlung vornehmen dürfe. Künftig seien auch die Kündigungsquoten zum Jahresende zu berücksichtigen, was dazu führen würde, dass die Genossenschaft aufgrund des fehlenden Investitionskapitals wirtschaftlich nicht mehr tragfähig sei.

Laut Referentenentwurf des Gesetzes seien Zinszahlungen von Genossenschaften per se als unseriös anzusehen. Genossenschaften, bei denen die Zinserzielung als vordergründiger Förderungszweck bestünde, sei der Förderungszweck abzusprechen. Solche Fälle müsse der Prüfungsverband zudem an die BAFin melden. In diesem Fall drohe die zwangsweise Auflösung der Genossenschaft mit der Gefahr, dass diese gravierend Einfluss nehmen könnte auf die Mitgliedereinlagen. Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Genossenschaft den Mitgliedern vorgeschlagen, eine eigene Auflösung vorzunehmen, um eine geplante Auflösung in Eigenregie darstellen zu können und um so die Rückführung der Mitgliedereinlagen in einem Zeithorizont von 3-5 Jahren anzustreben.

Anleger der Gallus eG, die nun um ihr Geld fürchten, sollten dringend anwaltlichen Rat zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einholen.

 Vgl. auch den Beitrag zur Adrealis -->

KatjaFohrer

Ansprechpartnerin

Katja Fohrer
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: fohrer@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-42
Fax: +49 89 242938-45


NEWSTICKER:

Skandal um Bayerische Versorgungskammer: Wurden mehr als 700 Millionen € verzockt ? MATTIL prüft Schadensersatzansprüche für Mitglieder der Versorgungswerke. | Mehrere ThomasLloyd Unternehmen in der Insolvenz | E- Auto: Probleme mit Batterie, Türverriegelung o.ä.? Kostenlose Ersteinschätzung. | Diesel-Abgasskandal: Beliebte Volvo-Modelle betroffen? | Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | DEGAG: Insolvenzverfahren eröffnet | Publity AG: StaRuG-Verfahren gescheitert - Publity AG meldet Insolvenz an. | Project-Immobilienfonds | P&R: Vierte Abschlagzahlung läuft.