Flugzeugfonds
Auch in vielen der als sichere Kapitalanlage angebotenen Flugzeugfonds treten nunmehr Schwierigkeiten in steuerlicher Hinsicht auf, die in den Prospekten bzw. der Anlageberatung nicht berücksichtigt wurden. Wenn die Anleger der Fonds nicht den Schaden allein tragen wollen, müssen sie prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber den Prospektherausgebern und Beratern geltend gemacht werden können. Die geänderte steuerliche Beurteilung kann z. B. zu Gewerbesteuernachzahlungen führen, die die Fondsgesellschaft nicht aufbringen kann. Dies kann zur Insolvenz und entsprechenden Nachforderungen gegenüber den Anlegern führen. Die Kanzlei verfügt über die entsprechenden Unterlagen und Erfahrungen, um Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.

Ansprechpartner
Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
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Tel.: +49 89 242938-0
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