FlexA-Fonds

Die BaFin hat der FlexA-Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH & C. und deren Komplementärin C. S. Management GmbH untersagt, Bankgeschäfte zu betreiben. Die BaFin hat einen Rechtsanwalt eingesetzt, der die Geschäfte der Gesellschaft rückabwickeln soll. Gleichzeitig hat die Behörde angeordnet, dass auch die Aurelium Treuhandgesellschaft mbH, die das Anlegergeld aus den FlexA-Fonds-Geschäften entgegengenommen hat, ihre Geschäfte abwickeln muss.

Die Flexa Fonds KG hat ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betrieben. Aus diesem Grund mussten die Anlegergelder zurückbezahlt werden, die jedoch nicht mehr vorhanden sind. Die Anleger können daher gegen die Initiatoren und Geschäftsführer der Flexa Fonds KG persönlich Schadensersatzansprüche geltend machen.

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