EURO Pacific Securities Service GmbH & Co. KG (EuPac)

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred) hat den Entschädigungsfall bei der EuPac festgestellt und im Bundesanzeiger Nr. 176 am 16.09.2000 veröffentlicht. Dies bedeutet, dass nach Feststellung des BaKred die EuPac nicht mehr über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben die Kunden daher einen Anspruch auf Entschädigung gegen die EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen). Eine Klage wurde beim Landgericht Berlin eingereicht. Ein Urteil liegt noch nicht vor.

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