Deutsche Oel & Gas Namensschuldverschreibung 16 KG

Die Gesellschaft bietet Anlegern den Erwerb einer Namensschuldverschreibung mit einer Festverzinsung in Höhe von 12 % an! In dem Vermögensanlagen-Informationsblatt heißt es, dass der Anspruch auf Kapitalrückgewähr zu 100 % gesichert sei, „allerdings seiner Rechtsnatur nach für den Fall der Liquidation nicht unbedingt“. Die angeblichen Sicherheiten werden, so heißt es weiter, von der Deutsche Oel & Gas AG bzw. deren US-Tochter-gesellschaften zur Verfügung gestellt. Einige Seiten weiter in dem Informationsblatt heißt es dazu, dass die Sicherheiten einen „50 % Schutz“ bieten und nur insoweit, als Nichtgläubiger der Deutschen Oel & Gas AG auf die Sicherheiten zugreifen. Außerdem, so heißt es dort weiter, werden die Sicherheiten nicht bestellt, wenn die zugesicherten Ansprüche eine Insolvenz der Emittentin oder der Deutsche Oel & Gas AG herbeiführen könnte. Eine Sicherheit besteht also in Wahrheit nicht. Weitere Einschränkungen beziehen sich auf eine Insolvenz:

Nach den eigenen Angaben soll das von den Anlegern eingeworbene Kapital in die „Exploration von Erdöl und Erdgas inclusive der notwendigen Infrastruktur in Alaska investiert werden“.

Aufgrund dieser Aussage bestehen Zweifel, ob die Gesellschaft dort schon Aktivitäten entfaltet hat . Entgegen den Verkaufsunterlagen ist keinerlei operatives Geschäft erkennbar. Die Anleger fragen sich, ob und gegebenenfalls wie ihr eingesetztes Kapital verwendet wurde.

Die Gesellschaft behauptet, dass sie eine Zahlung in Höhe von 12 % Zinsen leisten könne. Wie dies erwirtschaftet werden soll, wird nicht näher dargelegt, zumal die Gesellschaft operativ offenbar noch nicht tätig ist. Außerdem soll der Anleger sein Beteiligungskapital bei Beendigung der Vermögensanlage in voller Höhe zurückerhalten. Diese Zusage wurde nicht eingehalten.

Den Anlegern droht der  Totalverlust. Trotzdem wollen die Verantwortlichen weiter Kapital einsammeln und die Anleger mit einem angeblichen Börsengang bei Laune halten. Anleger sollten sich baldmöglichst melden, um nicht in eine Verjährung von Ansprüchen zu rutschen.

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