Deutsche Finance Group Investment Gesellschaft

Update vom 24.06.2026

BaFin-Maßnahme bei Deutsche Finance: Anleger betroffener Fonds sollten ihre Beteiligung rechtlich prüfen lassen

Die Berichterstattung über die Deutsche Finance Group sorgt bei vielen Anlegerinnen und Anlegern für Verunsicherung. Nach einem aktuellen Zeitungsbericht hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der DF Deutsche Finance Investment GmbH eine Maßnahme angeordnet. Die Gesellschaft soll Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen; zudem wurde ein Sonderbeauftragter eingesetzt, der die Anordnung überwachen und der BaFin berichten soll.

Im Mittelpunkt stehen nach dem Bericht mehrere geschlossene Publikumsfonds der Deutsche-Finance-Gruppe mit erheblichem Anlagevolumen. Betroffen sein sollen rund 50.000 Anlegerinnen und Anleger. Der Artikel weist zudem darauf hin, dass bei verschiedenen Fonds aktuelle Jahresabschlüsse fehlen oder nur ältere Wirtschaftsinformationen vorliegen.

Konkret genannt werden in der Berichterstattung unter anderem der DF Deutsche Finance Investment Fund 17sowie der DF Deutsche Finance Investment Fund 13. Beim DF Deutsche Finance Investment Fund 17 wird über erhebliche Verluste und Hinweise der Wirtschaftsprüfer auf eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich der Fortführung berichtet. Beim DF Deutsche Finance Investment Fund 13 sollen nach dem Bericht Beteiligungs- und Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit gefährdeten Beteiligungen bestehen. Darüber hinaus werden beispielhaft auch Fondsbezeichnungen wie AGP Fund I und DF Deutsche Finance Investment Fund 21 erwähnt.

Für betroffene Anlegerinnen und Anleger kann diese Entwicklung Anlass sein, die eigene Beteiligung genauer zu überprüfen. Gerade bei geschlossenen Publikumsfonds kommt es entscheidend darauf an, ob die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds transparent dargestellt wird, ob Jahresabschlüsse und Anlegerinformationen ordnungsgemäß vorliegen und ob die Verwaltung der Fondsgesellschaft den gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Vorgaben entspricht.

Anleger sollten daher prüfen lassen, welche Informationen ihnen aktuell zur Verfügung stehen, ob Auskünfte angefordert werden können und welche Rechte ihnen gegenüber der Fondsgesellschaft, der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder weiteren Verantwortlichen zustehen. Dies kann insbesondere dann relevant werden, wenn Berichte verspätet veröffentlicht werden, erhebliche Verluste im Raum stehen oder die weitere Entwicklung der Beteiligung unklar ist.

Die Kanzlei MATTIL  unterstützt Anlegerinnen und Anleger bei der rechtlichen Prüfung ihrer Beteiligung an Fonds der Deutsche-Finance-Gruppe. Wir prüfen insbesondere Informations- und Auskunftsrechte, gesellschaftsrechtliche Handlungsmöglichkeiten sowie etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwaltung und Entwicklung der jeweiligen Fondsbeteiligung. Sie können sich hierzu jederzeit unverbindlich an uns wenden.

Kommentar zur BaFin- Anordnung >>


Die Deutsche Finance Group (DFG) wurde 2005 in München gegründet und ist ein Investment- Anbieter, der nach eigenen Angaben für Anleger das „Tor zu einer exklusiven Investmentwelt“ darstellen soll. Die DFG bietet neben einer nachrangigen Schuldverschreibung (DF Deutsche Finance Income- Zins 1) hauptsächlich geschlossene Fonds im Bereich Immobilien und Infrastruktur an. Diese Fonds sammeln von Anlegern Geld ein, um es weltweit in Immobilienprojekte zu investieren. Dabei wird mit dem exklusiven Zugang zu institutionellen Infrastrukturprojekten für Privatanleger geworben.

Dabei zahlen die Anleger meist in „Blindpool“- Fonds ein, so dass sie keinerlei Kenntnisse von den konkreten Projekten erhalten, obwohl sie die unternehmerischen Risiken der Fondsgesellschaften voll mittragen. Die Gewinnprognosen der DFG beinhalten stets „Gesamtgewinn-Angaben“, so dass die Anleger nicht erfahren, in welche Zielfonds und mit welchen Partnern das Anlagegeld fließt.

Die DFG behauptet Sicherheit und Exklusivität, wirbt mit 10 Mrd. € verwaltetem Vermögen und 50.000 zufriedenen Anlegern, sowie zahlreichen Auszeichnungen.  Die erheblichen Risiken bis hin zu Totalverlust sowie erhebliche Kosten werden dabei aber ausschließlich im Kleingedruckten beiläufig erwähnt. Für sicherheitsorientierte Anleger sind diese Investitionen nicht geeignet.

Die Konzernstruktur der DFG ist mit zahlreichen Tochtergesellschaften im In- und Ausland komplex und unübersichtlich. Auch Vertriebsgesellschaften sind Konzerntöchter, wie z.B. die DF Deutsche Finance Networks GmbH und erhalten Vertriebsprovisionen von den Fonds. Daneben erhält z.B. die DF Deutsche Finance Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Managementgebühren in erheblicher Höhe, die bezahlt werden, egal ob der Fonds erfolgreich ist oder nicht.

Es wird auch mit namhaften Kunden, wie der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) geworben, wobei verschwiegen wird, dass das im Rahmen von Zielfondsinvestments mit der Deutschen Finance und dem von der Deutschen Finance beauftragten Projektentwickler SHVO investierte Eigenkapital der BVK laut einem Artikel der AZ vom 18.09.2025 in Höhe von EUR 163 Mio. bereits abgeschrieben werden musste und weitere Wertberichtigungen nicht ausgeschlossen werden können.

Investitionen in Brasilien, Vietnam oder der Türkei führten auch bereits zu erheblichen Buchverlusten bei der DFG selbst.

Jüngste Meldungen zeigen, dass sich der Konzern in schwieriger Marktlage befindet. So berichtete das Handelsblatt am 07.10.2025, dass massiver Personalabbau droht, Geschäftsberichte „auf sich warten lassen“ und die Ratingagentur Scope bereits das „Asset Manager Rating“ überprüft. Eine Sprecherin der DFG gab zu, dass die bisherigen Platzierungsergebnisse unter den Erwartungen liegen. Bereits der Konzernabschluss 2023 dokumentierte eine deutliche rückläufige Nachfrage; die Platzierung bei den Kunden halbierte sich bereits im Vergleich zum Vorjahr.

In den 24 geschlossenen Publikumsfonds der DFG ist das Kapital der Anleger langfristig gebunden, oft mehr als 5 bis hin zu 15 Jahren.

Dem Handelsblatt zufolge sind die Geschäftsentwicklung und der Personalabbau nicht die einzigen Entwicklungen, die Anleger beunruhigen, sondern insbesondere die Tatsache, dass seit Längerem ein Teil der Geschäftsberichte auf sich warten lässt. Obwohl für geschlossene Publikumsfonds, die vorrangig privaten Anlegern angeboten werden, klare gesetzliche Berichtspflichten gelten (Jahresabschlüsse müssen spätestens bis 30. September des Folgejahres vorliegen) fehlen laut Handelsblatt bei verschiedenen Fonds der Deutschen Finance sogar noch die Geschäftsberichte für 2023.

Laut einer Veröffentlichung von „Das Investment“ vom 03.09.2025 hat die Ratingagentur Scope das Asset Management Rating der DF Deutsche Finance Holding AG mit sofortiger Wirkung „under review for possible downgrade“ gesetzt. Das bisherige Rating von A+ aus dem Juni 2024 steht damit zur Disposition.

Scope zufolge haben die laufenden Analysen „zusätzliche Fragestellungen ergeben, deren Klärung derzeit noch aussteht“. Zudem seien noch nicht alle angeforderten Informationen und Unterlagen bei der Ratingagentur eingegangen. Vor diesem Hintergrund wollen die Analysteneinstweilen keine abschließende Bewertung geben.

Jüngst war zu vernehmen, dass speziell der Fonds DF Deutsche Finance Investment Fund 21 als Nachfolger des Deutsche Finance Investment Fund 20 – Club Deal Boston III in Bedrängnis geraten ist. Näheres ist hierzu derzeit noch nicht bekannt, wird aber von uns beobachtet.

Zwar unterliegen die DFG – Fonds der Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz bzw. dem KAGB und damit der Aufsicht der BaFin, diese prüft aber lediglich, ob die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind. Eine Überprüfung der Seriosität des Geschäftsmodells findet hierbei nicht statt.

Die Kanzlei MATTIL & KOLLEGEN verfolgt die weitere Entwicklung der betreffenden Fonds sehr genau und prüft alle in Betracht kommenden Ansprüche. Sie können jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen, damit Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. Bitte nutzen Sie hierzu unser nachstehendes Kontaktformular.

Eine Liste der möglicherweise betroffenen Fonds finden sie hier:

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

EuGH stärkt Käuferrechte im Diesel-Abgasskandal - Sie können auch in 2026 noch Schadensersatz verlangen | Wirecard: ausgeschiedene EY – Gesellschaften, die das Vermögen übernommen haben, sind jetzt Beklagte im Musterverfahren – Ansprüche können über uns angemeldet werden! | Skandal um Bayerische Versorgungskammer: Wurden mehr als 700 Millionen € verzockt ? MATTIL prüft Schadensersatzansprüche für Mitglieder der Versorgungswerke. | Mehrere ThomasLloyd Unternehmen in der Insolvenz | Neue SCHUFA-Regelungen – jetzt Einträge löschen lassen | E- Auto: Probleme mit Batterie, Türverriegelung o.ä.? Kostenlose Ersteinschätzung. | Deutsche Finance Group – BAFin schickt Sonderbeauftragten | Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | DEGAG: Insolvenzverfahren eröffnet | Publity AG: StaRuG-Verfahren gescheitert - Publity AG meldet Insolvenz an. | Project-Immobilienfonds