Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG
Die Kanzlei Mattil & Kollegen hat für mehrere Dutzend Anleger Klage vor dem Landgericht Hamburg gegen die Prospektherausgeberin des Fonds über eine Ölbohrplattform eingereicht: der Prospekt ist nach Ansicht von Rechtsanwältin Katja Fohrer in zahlreichen Punkten fehlerhaft. Geschädigte Anleger sollten umgehend die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen, um keine Verjährungsfristen zu versäumen (Stand: 8.6.2011).

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Kanzlei Mattil
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