Al Hamra Hotels + Resorts Ltd.

Die BaFin teilte in einem Newsletter vom 18.10.2017 mit, dass die Aktien des Unternehmens Al Hamra Hotels+ Resorts Ltd. (ISIN: AU000000AHH3) durch telefonische Werbeanrufe (sog. Cold Calling) zum Kauf empfohlen werden. Die BaFin hat zu den Verkaufsmethoden eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland bei der Börse Frankfurt am Main in den Freiverkehr einbezogen. Hierzu müssen Anleger beachten, dass die Seriosität und Geschäftstätigkeit eines Unternehmens im Freiverkehr nicht geprüft wird. Bei dem Freiverkehr handelt es sich – im Gegensatz zum geregelten Markt – um einen privatrechtlich organisierten Handel, der nichts über das Unternehmen, die Werthaltigkeit einer Investition und die Handelbarkeit der Aktien aussagt. In der Vergangenheit gab es viele in den Freiverkehr einbezogene Aktien, die sich im Nachhinein als völlige „Luftnummern“ herausstellten, da die betreffenden Unternehmen keinerlei Geschäftstätigkeit ausübten, sondern nur als Briefkastengesellschaften existierten.

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | DEGAG Gesellschaften melden Insolvenz an | UDI - Urteile: OLG Dresden verurteilt Geschäftsführer sowie UDI-Vermittlungsgesellschaften zu Schadenersatz wegen Prospektmängeln und KWG-Verstoß |   Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rechtsbeschwerde beim BGH gegen Teilmusterentscheidung des BayObLG eingereicht. | P&R: Vierte Abschlagzahlung läuft.