AKURA
Geschädigte der AKURA in Würzburg, die atypisch stille Beteiligungen oder Genussrechte erworben haben, sollten sich baldmöglichst an die Kanzlei wenden. Die Ermittlungsbehörden haben Vermögenswerte sichergestellt, die aber nicht automatisch verteilt werden. Jeder Anleger muss sich selbst zivilrechtlich um seine Ansprüche kümmern.
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