123 Invest Group Düsseldorf

Zinszahlungen bleiben aus - Finanzgesellschaften haben Insolvenzantrag gestellt

Die 123 Invest Gruppe ist ein in Düsseldorf ansässiges Unternehmen, das algorithmische Handelssysteme/Softwarelösungen für den Finanzhandel vertreibt, um damit erfolgreiche Investment-Transaktionen durchführen zu können.

Anlegern bot die 123 Invest Gruppe über Jahre hinweg Anleihen / Schuldverschreibungen über unterschiedliche Finanzierungsgesellschaften an.

Zum 30.06.2026 setzten nun die 123 Invest Finanzgesellschaft III und die 123 Finanzgesellschaft II mbH ihre Zins- und Rückzahlungen aus.

Es scheint sich das zu bewahrheiten, wovor Stiftung Warentest bereits vor ca. einem Jahr gewarnt hat: „Vorsicht vor den Versprechen der 123-Gruppe“.

Verunsicherte Anleger erfuhren per Bandansage, dass Restrukturierungsmaßnahmen, mit dem Ziel sämtliche Ansprüche der Anleger zu erfüllen, geplant seien – aber auch von einer möglichen Insolvenz war die Rede.

Nunmehr hat „123 Invest“ die Anleger darüber informiert, dass die „123 Finanzgesellschaften“ am 21.07.2026 Insolvenzantrag gestellt haben  –  ob eine Abwicklung in Eigenverwaltung erfolgt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, werde derzeit geprüft.

Sie sollten schnellstmöglich handeln!

Durch Zeichnung der Anleihen/Schuldverschreibungen steht Ihnen ein vertraglicher Anspruch auf die vereinbarten Zinszahlungen zu – sofern diese Zahlungen mehr als 30 Tage ausbleiben, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, mit der Sie die sofortige Rückzahlung geltend machen können.

Falls es zu einer Insolvenz der Emittentinnen kommen sollte, sind Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anzumelden.

Nachdem die 123-Gruppe bereits Restrukturierungs- sowie ein mögliche Insolvenzverfahren angekündigt hat, ist schnelles und koordiniertes Handeln geboten.

Sie sollten daher unverzüglich Ihre rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich prüfen lassen, um notwendige Schritte frühzeitig und richtig einzuleiten.

Anleger sollten insoweit skeptisch sein: Wenn eine Kapitalanlage in Schieflage oder insolvent ist, folgen gerne zahlreiche Anwerbeschreiben von Anwaltskanzleien, die sich dafür vorgeschalteter Tarnunternehmen bedienen und als Schutzgemeinschaft, Anlegerstiftung etc. auftreten.

Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren erfolgreich betroffene Anleger in
Schadensersatz-, Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren.

Gerne prüfen wir für Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten und sind Ihnen bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Rückholung Ihrer Einlage, Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren etc. behilflich.

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


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