Fondshaus Hamburg (FHH)
Die Pleitewelle deutscher Schifffondsbeteiligungen zieht immer größere Kreise. Nach mehreren Presseberichten benötigt das Fondshaus Hamburg voraussichtlich für acht seiner Schiffsfonds zusätzliches Geld der Anleger und das, obwohl die Anleger teilweise noch keine Ausschüttungen erhalten haben.
Bevor Anleger einen möglichen Nachschuss leisten, raten wir dringend dazu, die Anlage rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. Anleger, denen ihre Beteiligung an einem Schiffsfonds als sichere Kapitalanlage ohne Hinweis auf die Möglichkeit eines Totalverlusts vorgestellt wurde, steht grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu. Wegen drohender Verjährung raten wir zu einer Prüfung noch im laufenden Jahr.

Ansprechpartner
Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
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