World Media Fonds I-V (WMF), First/Second Global Motion Picture Fonds (GMPF), In-Motion AG

Die Frankfurter Medienfonds sind durch die Insolvenz der garantiegebenden In-motion AG in Schieflage geraten: hierdurch sollten etwa 75 % der Nettoproduktionskosten der Fonds abgesichert werden. Zunächst hatten die Anleger lediglich eine anfängliche Bareinlage von z.B. 48 % (beim Fonds WMF V) zu leisten. Der Rest der Einlage sollte durch erwirtschaftete Gewinne aufgefüllt werden, so dass dem Anleger der Eindruck vermittelt wurde, er müsse die restlichen 52 % seiner Einlage nicht erbringen. Nun droht den Anlegern eine Nachzahlung der restlichen Hafteinlage. Nach Auffassung der Kanzlei liegt in dieser fehlerhaften Verlustrisikodarstellung ein grober Prospektfehler. Die Beteiligungen am World Media Fonds V wurden zum Großteil von der VIP Vermögensberatung München GmbH vertrieben. Deren Geschäftsführer Andreas Schmid, der z.Zt. inhaftierte Initiator der VIP-Medienfonds, fungiert im World Media Fonds V sogar als Beirat. Wegen der laufenden Verjährungsfristen, insbesondere auch gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die den jeweiligen Verkaufsprospekt geprüft hat, sollten Anleger schnellstmöglich anwaltlichen Rat einholen. Rechtsschutzversicherungen sind hierfür grundsätzlich eintrittspflichtig. Die Deckungsanfrage sollte man allerdings einem hierin versierten Rechtsanwalt überlassen. Die Kanzlei verfügt über umfassende Sachkenntnis zu den Vorgängen und alle relevanten Unterlagen. Anleger können sich an den sachbearbeitenden Rechtsanwalt J. Kleefeld wenden.

Vgl. auch Juve-Handbuch 2005/2006 (Anwalts-Ranking): Hier ist die Kanzlei Mattil & Kollegen als häufig empfohlene Kanzlei im Anlegerschutz erwähnt und u. a. wie folgt beschrieben: "... laut Auskunft von Mitbewerbern 'wohl führend im Bereich Medienfonds' ..." 

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht

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