Screenland Movieworld Investitions GmbH & Co. KG

Die Gesellschaft teilte den Anlegern im September 2008 mit, dass die Verluste nicht mit den übrigen Einkünften verrechnet werden können. Dies ist Folge des § 2a EStG, der bei Herausgabe des Prospekts bereits bestand. Die Anleger sind daher der Ansicht, dass der Prospekt fehlerhaft ist und daher Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht werden können. Solche Ansprüche richten sich auch gegen die Treuhänderin, die nach der Rechtsprechung verpflichtet ist, die Anleger über Unstimmigkeiten und nicht genannte Risiken aufzuklären.

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht

Email: info@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

EuGH stärkt Käuferrechte im Diesel-Abgasskandal - Sie können auch in 2026 noch Schadensersatz verlangen | Wirecard: ausgeschiedene EY – Gesellschaften, die das Vermögen übernommen haben, sind jetzt Beklagte im Musterverfahren – Ansprüche können über uns angemeldet werden! | Skandal um Bayerische Versorgungskammer: Wurden mehr als 700 Millionen € verzockt ? MATTIL prüft Schadensersatzansprüche für Mitglieder der Versorgungswerke. | Mehrere ThomasLloyd Unternehmen in der Insolvenz | Neue SCHUFA-Regelungen – jetzt Einträge löschen lassen | E- Auto: Probleme mit Batterie, Türverriegelung o.ä.? Kostenlose Ersteinschätzung. | Deutsche Finance Group – BAFin schickt Sonderbeauftragten | Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | DEGAG: Insolvenzverfahren eröffnet | Publity AG: StaRuG-Verfahren gescheitert - Publity AG meldet Insolvenz an. | Project-Immobilienfonds