Screenland Movieworld Investitions GmbH & Co. KG
Die Gesellschaft teilte den Anlegern im September 2008 mit, dass die Verluste nicht mit den übrigen Einkünften verrechnet werden können. Dies ist Folge des § 2a EStG, der bei Herausgabe des Prospekts bereits bestand. Die Anleger sind daher der Ansicht, dass der Prospekt fehlerhaft ist und daher Prospekthaftungsansprüche geltend gemacht werden können. Solche Ansprüche richten sich auch gegen die Treuhänderin, die nach der Rechtsprechung verpflichtet ist, die Anleger über Unstimmigkeiten und nicht genannte Risiken aufzuklären.
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