Mediastream Vierte Film GmbH & Co. Vermarktungs KG
Die Anleger des Düsseldorfer Medienfonds Mediastream IV GmbH & Co. KG (Initiator: Ideenkapital) müssen damit rechnen, dass sie die steuerlichen Verluste des Fonds nicht in voller Höhe anerkannt bekommen. Statt der prospektierten Verlustzuweisung von ca. 130 % sollen die Anleger lediglich eine Verlustzuweisung in Höhe von 10 % erhalten, da nach Ansicht des Finanzamtes München III die von der Fondsgesellschaft finanzierten Herausbringungskosten für die Filme nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln sind. Seitens der vermittelnden Banken wurde die hohe Verlustzuweisung jedoch als schlagendes Verkaufsargument benutzt. Den Kapitalanlegern wurde von ihren Vermittlern außerdem die kritische Berichterstattung in den Brancheninformationsdiensten verschwiegen. Deshalb prüft die Kanzlei derzeit Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken aus fehlerhafter Anlageberatung sowie Schadensersatzansprüche gegen die Fondsinitiatoren aus Prospekthaftung.
Die Kanzlei verfügt über umfassende Sachkenntnis zu den Vorgängen und alle relevanten Unterlagen.

Ansprechpartner
Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
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