German Filmproductions – GFP I, GFP II und GFP III

Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt Anleger aus den geschlossenen Medienfonds des Initiators David Groenewold bzw. dessen Firma Promedium GmbH (Medienfonds German Film Productions GFP GmbH & Co. Filmproduktions- und Beteiligungs KG : GFP I, GFP II und GFP III).

Insbesondere bei dem Fonds GFP 1. KG ist zu berücksichtigen, dass dieser in drei Tranchen 2001, 2002 und 2003 vertrieben wurde. Die seit dem 01.01.2002 geltende Verjährungsregelung einer kenntnisunabhängigen, unterjährigen Verjährung könnte bei diesem Fonds dazu führen, dass die nach Auffassung der Kanzlei Mattil & Kollegen bestehenden Schadensersatzansprüche unter Umständen sogar taggenau zehn Jahre nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung verjähren und dann in aller Regel nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden könnten.

WICHTIG:

Die Kanzlei Mattil & Kollegen rät den den Anlegern des Fonds GFP I deshalb dringend dazu, sich schnellst möglich über die für ihre Zeichnung geltende individuelle Verjährungsfrist sowie ihre juristischen Möglichkeiten - beispielsweise einer Klage gegen den Initiator - zu informieren.

Süddeutsche Zeitung vom 16.2.2012: "Gebt uns das Geld zurück!"

KanzleiMattil

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Kanzlei Mattil
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