DB Kompass Life III - Wetten auf den Tod

Unter dem Deckmantel eines Zertifikates hat die Deutsche Bank eine Kapitalanlage „DB Kompass Life III“ vertrieben, die nicht nur rechtlich sondern auch in moralischer Hinsicht fragwürdig ist. Es handelt sich dabei um eine außerordentlich komplizierte Wette auf die Restlebenszeit von 500 zufällig ausgewählten Referenzpersonen. Die Rendite der Anlage hängt vom Grad der Abweichung der durchschnittlichen Lebensdauer der betroffenen Zielgruppen gegenüber der vorher ermittelten Lebenserwartungsprognosen ab. Der Verkauf dieser Kapitalanlage ist unserer Ansicht nach nichtig, da Wetten auf das Ableben von bestimmten Personen oder Personengruppen menschenunwürdig sind und gegen die guten Sitten verstoßen. Die Verträge sind nichtig und deshalb rück abzuwickeln. Zudem enthält der Prospekt Widersprüche und Fehler, zum Beispiel über künftige Ausschüttungen, die Schadenersatzansprüche wegen Prospekthaftung und Falschberatung nach sich ziehen können. Auch die medizinischen Gutachten, die für die Berechnung der Lebenserwartung der Referenzpersonen herangezogen wurden, basieren auf veralteten Zahlenwerten. Das Landgericht Frankfurt wird in Kürze erstmals über eine Klage entscheiden, in der ein Anleger Rückabwicklung bzw. Schadenersatz begehrt.

  • DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1 KG
  • DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 2 KG
  • DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG
  • Premium Vermögensverwaltung AG & Co. KG
  • VentaPlan Vermögensverwaltung AG & Co. KG

Aktuell: 

Diejenigen Anleger, die die Ratenzahlung eingestellt haben, werden von den Fondsgesellschaften DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1 KG und DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 2 KG auf Leistung der Ratenzahlungen verklagt. Es handelt sich um Klagen im Urkundsverfahren, durch die sich die Fondsgesellschaft bei unzureichender Verteidigung einen schnellen Titel (sogenanntes Vorbehaltsurteil) verschaffen kann. Aus dem Vorbehaltsurteil kann die Fondsgesellschaft sofort vollstrecken. Anleger sollten sich gegen die Klagen verteidigen. Das Bestehen eines Anspruchs der Fondsgesellschaft halten wir für fraglich. Die Voraussetzungen der Urkundsklage sind unseres Erachtens jedenfalls nicht erfüllt.

Die Kanzlei Mattil hat bereits Urteile erstritten, mit denen die Urkundsklagen für unstatthaft erklärt wurden und abgewiesen wurden. Nähere Informationen erhalten Sie gerne von Ihrer Ansprechpartnerin RAin Magdalena Nicola (nicola@mattil.de, Telefon: 089/242938-0).

Die DSS Vermögensverwaltung AG gründete seit 2002 verschiedene Fondsgesellschaften (DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 1. KG, DSS Vermögensverwaltung AG & Co. 2. KG, DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG, Premium Vermögensverwaltung AG & Co. KG und Ventaplan Vermögensverwaltung AG & Co. KG), die in Lebensversicherungen, Wertpapiere und Immobilien investieren sollen. Der Vertrieb erfolgte oft durch den Münchner Finanz- Gruppe Unternehmensverbund, einem nicht rechtsfähigen Dachkonstrukt der einzelnen Vermittlergesellschaften.

Geworben wird mit einer Mindestrendite von 8% jährlich sowie jährlichen Ausschüttungen von 5%, zum Teil auch mit angeblichen Vergangenheitsrenditen von über 30%. Hinsichtlich der Investitionsgrundsätze wird meist das Erfordernis von Garantien bei den Anlagegegenständen behauptet. Im Prospekt sind diese Vorgaben dann entweder gar nicht enthalten oder seitens der Geschäftsführung unter geringen Voraussetzungen abänderbar. Wie die Investition im einzelnen erfolgen wird, steht im Rahmen des sogenannten „Blind-pool-Konzeptes“ von Anfang an nicht fest, der Anlageinteressent erfährt nur die geplanten Grundzüge. Die Anleger sollen den Verantwortlichen einen erheblichen Vertrauensvorschuss entgegenbringen, erfahren aber keine Einzelheiten dazu, dass einige der Personen, die auf den Geschäftsbetrieb maßgeblichen Einfluss nehmen, nicht vertrauenswürdig sind, da sie mit vergleichbaren Kapitalanlagen bereits strafrechtlich auffällig wurden.

Die exorbitante Kostenstruktur von über 21%, aber auch das Modell der Einlagenleistung über bis zu 360 Monatsraten (30 Jahre Beteiligungsdauer) senken das Anlagekapital von Anfang an, so dass das Erreichen der Renditevorgabe unmöglich wird. Oft arbeitet die Fondsgesellschaft mit Hebelmodellen und gefährdet das Anlagekapital noch zusätzlich.

Bei den jüngeren Fondsgesellschaften kommt hinzu, dass die Anleger mit vermeintlich unabhängigen Siegeln des TÜV Rheinland bzw. des Bundes der Verbraucher bzgl. der Sicherheit und Werthaltigkeit der Anlage getäuscht wurden.

KanzleiMattil

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