Prisma Life AG
Die Kanzlei MATTIL vertritt bereits seit vielen Jahren Versicherungsnehmer der in Liechtenstein ansässigen Prisma Life AG. Anleger haben dort fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherungen erworben. Die Anleger konnten zwischen Ratenverträgen und Einmalzahlungen wählen.
Viele der Anleger mussten feststellen, dass die zu erwartende Ablaufleistung der Versicherungen kaum erreicht werden konnten und sie mit den Verträgen finanziell überfordert waren. Schließlich wollten sie sich von dem Versicherungsvertrag trennen und erkannten dabei, dass es einen zweiten Vertrag gab, die sogenannte Kostenausgleichsvereinbarung, auf deren Bezahlung die Prisma Life beharrte. Wir haben die Anleger wegen der Rückabwicklung (Widerspruch und Widerruf) und wegen der Freistellung aus der Kostenausgleichsvereinbarung und der Rückzahlung der geleisteten Raten auf die Kostenausgleichsvereinbarung erfolgreich vor Gericht vertreten. Die entsprechenden Urteile können Sie auf Wunsch bei uns anfordern. Die Verfahren hat die Kanzlei MATTIL am jeweiligen Wohnsitz des Verbrauchers in Deutschland geführt.

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