Plenum Life AG

Viele Anleger haben sich an die Kanzlei mit der Bitte um Prüfung gewandt, ob die Verträge rückabgewickelt werden können. Die den Verträgen zugrunde liegenden Prospekte dürften nach Ansicht von Rechtsanwalt Mattil inhaltlich fehlerhaft sein. Außerdem besteht die Möglichkeit des Widerrufs der Policen. Die Widerrufsbelehrungen auf den Verträgen müssen bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen, die nach Ansicht von Rechtsanwalt Mattil nicht erfüllt sind.

KanzleiMattil

Ansprechpartner

Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht

Email: info@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


NEWSTICKER:

Bankhaus Obotritia – Entschädigungsfall und Insolvenz | Eilmeldung vom 28.01.2025: DEGAG Gesellschaften melden Insolvenz an | UDI - Urteile: OLG Dresden verurteilt Geschäftsführer sowie UDI-Vermittlungsgesellschaften zu Schadenersatz wegen Prospektmängeln und KWG-Verstoß |   Project-Immobilienfonds | Wirecard: Rückforderung der Dividenden. Klagen gegen EY Global eingereicht. | P&R: Der BGH entscheidet über Rückforderungen bei P&R; Dritte Abschlagzahlung läuft