Plenum Life AG

Viele Anleger haben sich an die Kanzlei mit der Bitte um Prüfung gewandt, ob die Verträge rückabgewickelt werden können. Die den Verträgen zugrunde liegenden Prospekte dürften nach Ansicht von Rechtsanwalt Mattil inhaltlich fehlerhaft sein. Außerdem besteht die Möglichkeit des Widerrufs der Policen. Die Widerrufsbelehrungen auf den Verträgen müssen bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen, die nach Ansicht von Rechtsanwalt Mattil nicht erfüllt sind.

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