Lebensversicherungen
Vorsicht ist bei vielen Ankauf- Angeboten veranlasst , die mit hohen Renditen locken oder den Kaufpreis in Raten zahlen wollen..Meist kommen die Angebote per Email, unverlangtem Telefonanruf oder in ähnlicher Weise.
Vor einem Verkauf am sog. Zweitmarkt sollte unbedingt eine unabhängige Bewertung eingeholt werden. Falls Sie bereits geschädigt wurden , sollten Sie eine Strafanzeige erstatten und eine Meldung an die BAFin vornehmen.
Bisher müssen Lebensversicherer die Hälfte der Bewertungsreserven an ihre Kunden ausschütten. Diese Regel will die Bundesregierung abschaffen (zu Gunsten der Versicherungsunternehmen). Im Gegenzug ist geplant, die Garantieverzinsung von Lebensversicherungen zu senken (von 1,75 % auf 1,25 %). Die Provision für Vermittler soll gedeckelt werden. Schließlich sollen solche Lebensversicherungsunternehmen, die ihre Zusagen nicht einhalten können, die Ausschüttung von Dividenden an ihre Aktionäre einstellen.

Ansprechpartner
Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
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