Anwalt für private Rentenversicherung und Lebensversicherung

Vertrag prüfen lassen, bevor Sie kündigen, widerrufen oder auf Ansprüche verzichten

Sie haben eine private Rentenversicherung, Lebensversicherung oder fondsgebundene Police abgeschlossen und sind mit Rückkaufswert, Ablaufleistung oder Rentenhöhe unzufrieden? Sie überlegen, den Vertrag zu kündigen, oder haben bereits gekündigt?

Dann kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. In vielen Fällen lohnt es sich, vor einer Kündigung zu klären, ob Widerruf, Widerspruch, Rückabwicklung oder Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung in Betracht kommen.

Unsere Kanzlei prüft private Renten- und Lebensversicherungen rechtlich und wirtschaftlich orientiert. Wir geben keine pauschalen Erfolgsversprechen, sondern klären, ob Ihr konkreter Vertrag angreifbar ist und welche Schritte sinnvoll sind.

Wann eine Prüfung sinnvoll sein kann 

Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn:

  • Ihre private Renten- oder Lebensversicherung vor vielen Jahren abgeschlossen wurde,
  • Sie den Vertrag kündigen möchten,
  • der Rückkaufswert niedriger ist als erwartet,
  • die Ablaufleistung enttäuschend ausfällt,
  • Ihre fondsgebundene Rentenversicherung Verluste gemacht hat,
  • Sie den Eindruck haben, beim Abschluss falsch beraten worden zu sein,
  • Sie über Kosten, Risiken oder Renditeerwartungen nicht ausreichend aufgeklärt wurden,
  • der Versicherer Ihren Widerspruch oder Widerruf abgelehnt hat,
  • Sie einen bereits gekündigten Vertrag nachträglich prüfen lassen möchten,

Gerade bei älteren Verträgen sollte nicht vorschnell gekündigt werden. Eine Kündigung führt häufig nur zur Auszahlung des Rückkaufswerts. Ob eine andere rechtliche Vorgehensweise wirtschaftlich günstiger sein kann, hängt vom Einzelfall ab.

Widerruf, Widerspruch und Rückabwicklung

Bei privaten Renten- und Lebensversicherungen kommt es häufig auf die Vertragsunterlagen an. Entscheidend können insbesondere Abschlussdatum, Vertragsmodell, Verbraucherinformationen und die Belehrung über Widerrufs- oder Widerspruchsrechte sein.

War die Belehrung fehlerhaft oder unvollständig, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Jahre nach Vertragsschluss eine Rückabwicklung in Betracht kommen. Das gilt nicht automatisch für jeden Vertrag. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich.

Wir prüfen insbesondere:

  • wann der Vertrag abgeschlossen wurde,
  • ob die Belehrung ordnungsgemäß war,
  • ob alle Verbraucherinformationen übergeben wurden,
  • ob der Vertrag bereits gekündigt wurde,
  • welche Beiträge gezahlt wurden,
  • welchen Rückkaufswert der Versicherer angesetzt hat,
  • ob eine Rückabwicklung wirtschaftlich vorteilhaft sein kann.

Kündigung ist nicht immer die beste Lösung

Viele Versicherungsnehmer kündigen ihre Renten- oder Lebensversicherung, weil sie Beiträge sparen oder Kapital freisetzen möchten. Das kann im Einzelfall sinnvoll sein, ist aber nicht immer die beste Lösung.

Vor einer Kündigung sollten unter anderem geprüft werden:

  • Rückkaufswert,
  • steuerliche Folgen,
  • Garantiezins,
  • Überschussbeteiligung,
  • Rentenfaktor,
  • Abschluss- und Verwaltungskosten,
  • Alternativen wie Beitragsfreistellung, Verkauf, Widerruf oder Widerspruch.

Unser Ziel ist nicht, jeden Vertrag anzugreifen. Unser Ziel ist, zu prüfen, ob Ihr Vertrag rechtlich und wirtschaftlich überprüfenswert ist.

Falschberatung bei Renten- und Lebensversicherungen

Neben Widerruf und Widerspruch können auch Beratungsfehler (seitens der Versicherungsgesellschaft) relevant sein. Das gilt insbesondere, wenn die Versicherung als sichere Altersvorsorge dargestellt wurde, obwohl Kosten, Risiken oder Fondsverluste nicht ausreichend erklärt wurden.

Wir prüfen mögliche Ansprüche, wenn:

  • Risiken verharmlost wurden,
  • Kosten nicht transparent dargestellt wurden,
  • eine fondsgebundene Police nicht zu Ihrer Risikobereitschaft passte,
  • Renditeerwartungen unrealistisch dargestellt wurden,
  • Beratungsprotokolle unvollständig oder fehlerhaft sind,
  • wichtige Vertragsnachteile nicht erläutert wurden.

Unser Vorgehen

1. Unterlagen einreichen

Sie senden uns die vorhandenen Vertragsunterlagen, insbesondere Police, Antrag, Verbraucherinformationen, Belehrungen, Nachträge, Standmitteilungen und Kündigungsabrechnungen.

2. Rechtliche Ersteinschätzung

Wir prüfen, ob Ihr Vertrag grundsätzlich für Widerruf, Widerspruch, Rückabwicklung oder Schadensersatzansprüche in Betracht kommt.

3. Wirtschaftliche Einordnung

Nicht jeder rechtliche Ansatz ist wirtschaftlich sinnvoll. Deshalb betrachten wir auch Beiträge, Rückkaufswert, Vertragslaufzeit, Garantien und mögliche Alternativen.

4. Vorgehen gegen den Versicherer

Wenn ein tragfähiger Ansatz besteht, übernehmen wir die außergerichtliche Geltendmachung gegenüber dem Versicherer. Falls erforderlich, prüfen wir weitere Schritte bis hin zum gerichtlichen Verfahren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine Prüfung sind hilfreich:

  • Versicherungsschein,
  • Antrag,
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen,
  • Verbraucherinformationen,
  • Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrung,
  • Nachträge,
  • jährliche Standmitteilungen,
  • Kündigungsabrechnung,
  • Schreiben des Versicherers,
  • Beratungsprotokoll,
  • Zahlungsübersicht oder Kontoauszüge.

Wenn nicht alle Unterlagen vorliegen, kann trotzdem eine erste Einschätzung möglich sein. 

FAQ / Häufige Fragen

Kann jede private Rentenversicherung widerrufen werden?

Nein. Es kommt auf den konkreten Vertrag, das Abschlussdatum, die Belehrung und die übergebenen Unterlagen an. Eine pauschale Aussage ist nicht seriös möglich.

Ist ein Widerruf auch nach Kündigung noch möglich?

Das kann im Einzelfall prüfenswert sein. Entscheidend sind die ursprünglichen Vertragsunterlagen und die Frage, ob ein fortbestehendes Widerspruchs- oder Widerrufsrecht in Betracht kommt.

Ist eine Rückabwicklung immer besser als Kündigung?

Nein. Es gibt Verträge, bei denen Kündigung, Beitragsfreistellung oder Fortführung wirtschaftlich sinnvoller sein können. Deshalb sollte vor einer Entscheidung gerechnet und rechtlich geprüft werden.

Was kostet die Prüfung?

Wir erheben die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Die Kosten hängen dabei von Ihrem wirtschaftlichen Interesse ab.

Häufig bietet sich zunächst eine klar abgegrenzte Erstprüfung an. Danach kann entschieden werden, ob ein weiteres Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist.

Was passiert, wenn der Versicherer ablehnt?

Dann prüfen wir, ob eine weitere außergerichtliche Auseinandersetzung, ein Ombudsmannverfahren oder eine Klage sinnvoll ist. Auch dabei gilt: Kosten, Risiken und Erfolgsaussichten müssen realistisch abgewogen werden.

Jetzt private Renten- oder Lebensversicherung prüfen lassen

Wenn Sie Ihre private Rentenversicherung, Lebensversicherung oder fondsgebundene Police kündigen, widerrufen oder rückabwickeln möchten, sollten Sie vorher Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Senden Sie uns Ihre Unterlagen für eine erste Einschätzung. Wir prüfen diskret, strukturiert und ohne unrealistische Erfolgsversprechen, ob Ihr Vertrag rechtlich angreifbar ist und welches Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Private Rentenversicherung prüfen lassen – bevor Sie kündigen oder auf Ansprüche verzichten.

PeterMattil

Ansprechpartner

Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Email: mattil@mattil.de

Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25


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