Nakiki SE Bitcoin-Anleihe (WKN A460N4) und Aktie (WKN WNDL30)
Die Geschichte der Nakiki SE: Vom Windelhandel zum “Bitcoin-Treasury”
Die Nakiki SE ist kein gewöhnliches Unternehmen. Sie entstand aus der Insolvenz der windeln.de SE, einem einstmals bekannten Online-Händler für Babyprodukte. Im Januar 2024 wurden die Aktien der Altaktionäre entschädigungslos eingezogen. Das bedeutet: Wer damals Aktien hielt, verlor sein gesamtes Investment (= Totalverlust).
Der leere Börsenmantel wurde unter dem Namen „Nakiki SE" weitergeführt. Seitdem wechselte das Geschäftsmodell mehrfach:
- Erst Kinderspielzeug
- dann Prozessfinanzierung
- kurzzeitig Künstliche Intelligenz
- jetzt: Bitcoin Treasury
Diese häufigen Strategiewechsel stellt einen erheblichen Unsicherheitsfaktor dar.
Das aktuelle Geschäftsmodell
Die Nakiki SE bezeichnet sich als „Deutschlands erstes Bitcoin Treasury-Unternehmen". Das
Konzept: Das Unternehmen sammelt Geld ein und kauft davon Bitcoin. Diese sollen langfristig gehalten werden.
Die wichtigsten Eckdaten der Bitcoin-Anleihe
Merkmal Angabe
WKN: A460N4
Kupon: 9,875 % p.a.
Laufzeit: 5 Jahre
Volumen: bis zu 8 Mio. EUR
Stückelung: 1.000 EUR
Mittelverwendung: 80–90 % in Bitcoin
Warnsignale und BaFin-Maßnahmen
Aufsichtsrechtliche Probleme
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bereits Maßnahmen gegen die Nakiki SE ergriffen:
- Verstoß gegen Finanzberichterstattungspflichten: Am 5. Dezember 2024 ordnete die BaFin die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten an. Sie drohte Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 45.000 EUR an. Grund: Die Nakiki SE hatte gegen ihre Veröffentlichungspflichten bezüglich des Halbjahresfinanzberichts 2024 verstoßen.
- Unterlassene Stimmrechtsmitteilungen: Im März 2024 musste die BaFin Stimmrechtsmitteilungen für bestimmte Aktionäre im Wege der Selbstvornahme vornehmen.
Weitere Warnsignale
Zerrüttetes Verhältnis zum Abschlussprüfer: Im Februar 2026 beantragte die Nakiki SE den Wechsel des Abschlussprüfers, da das Vertrauensverhältnis „nachhaltig zerrüttet" sei.
Absage von Hauptversammlungen: Die für April 2026 geplante außerordentliche Hauptversammlung wurde kurzfristig abgesagt. Auf Antrag eines Minderheitenaktionärs wurde nun für 20.04.2026 erneut zur außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Rücktritt des Aufsichtsratsvorsitzenden: Adrian Fuhrmeister trat überraschend zurück (Ad-hoc vom 06.03.2026).
Rechtliche Ansprüche für Anleger
Bei der Nakiki-Anleihe hätte insbesondere aufgeklärt werden müssen über:
- Das Totalverlustrisiko
- Die Abhängigkeit von zukünftigen Kapitalmarktmaßnahmen
- Die BaFin-Maßnahmen gegen das Unternehmen
- Die Vorgeschichte als insolvente windeln.de SE
- Die häufigen Geschäftsmodellwechsel
Wurden Sie über eines dieser Risiken nicht aufgeklärt, können sich daraus Ansprüche aus Prospekthaftung nach dem Vermögensanlagengesetz oder wegen fehlerhafter Anlageberatung ergeben.
Wenn Sie in die Nakiki-Anleihe investiert haben, sollten Sie Ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen. Die Verjährungsfristen laufen.
Persönliche Beratung durch Mattil & Kollegen
Wir sind auf Kapitalanlagerecht spezialisiert und vertreten bundesweit Anleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auch in Kapitalanleger- Musterverfahren (aktuell u.a. im Wirecard- KapMuG- Verfahren). Wir prüfen individuell:• Ob und welche Ansprüche in Ihrem Fall bestehen
- Gegen wen diese Ansprüche gerichtet werden können
- Welche Erfolgsaussichten bestehen
- Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt
Ansprechpartner
Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: mattil@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
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