Cleantech-Fonds in Schieflage – Wie kann ich mein Vermögen retten?
Die Cleantech-Fonds wurden aufgelegt mit dem vollmundigen Versprechen, durch Investitionen in Solarfelder und Biomassewerke, vordringlich in Indien und den Philippinen, jährlich 1,2 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid einzusparen. Die Investitionen sollten jedoch nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Ausstoßes des klimaschädlichen Treibstoffgases leisten, sondern auch den Investoren Renditen von bis zu 18,5% p.a. bescheren.
Diesem Versprechen - einer renditestarken Beteiligung zum Schutze der Umwelt - schenkte eine Vielzahl von Anleger Glauben. So gelang es den Verantwortlichen der Thomas Lloyd, allein im Anlagesegment „Sustainable Values“ USD 1,6 Mrd. bei ca. 30.000 Anlegern einzusammeln.
Seit 2020 werden in den Cleantech-Fonds versprochene Ausschüttungen nicht mehr geleistet. Jahresabschlüsse werden ab dem Geschäftsjahr 2022 nicht mehr veröffentlicht.
Die Cleantech-Fonds sind bei weitem jedoch nicht die einzigen von der Thomas Lloyd Gruppe aufgelegte Fonds, die zugesagt Versprechen nicht einhalten. Parallel aufgelegte Infrastrukturfonds in Deutschland und Österreich, die Beteiligungsmöglichkeiten als atypisch stille Beteiligung oder als Genussrecht vorsehen, befinden sich ebenfalls in Schieflage.
Bereits für das Geschäftsjahre 2008 verweigerte die zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dem in Österreich ansässigen Investitionsvehikel den Bestätigungsvermerk für den ihr vorgelegten Jahresabschluss. Die beauftragten Wirtschaftsprüfer hatten erhebliche Zweifel an dem Geschäftsmodell, der Ertragskraft und demzufolge an dem Wert der Vermögensgegenstände der Anlegergesellschaft. Auch in den Folgejahren wurden die geforderten Bestätigungsvermerke nicht erteilt.
Spätestens seit 2008 bestätigten sich somit bereits zuvor aufgetreten Hinweise, dass die von den Verantwortlichen der Thomas Lloyd mit Hilfe eines britischen Trusts in Indien getätigten Investitionen mit hohen Abschreibungsrisiken behaftet sind.
Um sich bezogen auf die Schwesterbeteiligungen der Verantwortung gegenüber ihren Anlegern zu entziehen, haben die Thomas Llyod Verantwortlichen die ursprünglich mit Sitzen in Deutschland und Österreich befindlichen Anlagevehikel auf eine in London ansässige „Limited“ verschmolzen (CT Infrastructure Holding Ltd.).
Gegenwärtig führen wir eine Vielzahl von Gerichtsverfahren gegen das mit Sitz in London befindliche Thomas Llyod Unternehmen. Zahlreiche Landgerichte haben unseren Klagen auf Rückerstattung der eingezahlten Anlagegelder bereits stattgegeben. Nunmehr wurden die erstinstanzlichen Urteile auch von den Oberlandesgerichten Köln und München bestätigt.
Thomas Lloyd lässt nichts unversucht, die bereits gerichtlich festgestellten Zahlungsverpflichtungen weiterhin abzuwenden und hat deshalb Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Urteile der Oberlandesgerichte zum Bundesgerichtshof eingelegt.
Die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof dauern noch an. Zur Sicherung der Zahlungsansprüche haben wir trotz der noch andauernden Verfahren zugunsten der von uns vertreten Anleger bereits Vorpfändungen in London durchgeführt. Dies hat die Verantwortlichen der Thomas Lloyd dazu bewogen, entsprechende Hinterlegungen vor deutschen Gerichten vorzunehmen.
Auch im Hinblick auf Beteiligungen an Cleantech-Fonds sind wir ebenfalls bereits engagiert, zu erwartende Vermögensverluste auszugleichen.
Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass den Thomas Lloyd Verantwortlichen aufgrund der seit 2008 bezogen auf die in Österreich ansässigen Schwestergesellschaft verweigerten Wirtschaftsprüfertestate und den hiermit verbundenen vorzunehmenden Wertberichtigungen im Zeitpunkt der Unterbreitung der Cleantech-Beteiligungsangebote bereits bekannt war, dass die in den Cleantech-Verkaufsprospekten in Aussicht gestellten Renditen und Gewinnchancen nicht plausibel sind.
Sollten sich die Vermutungen bestätigen, würde dies die Möglichkeit der Schadenskompensation gegenüber den verantwortlichen Wissensträgern und den von Ihnen vertretenen konzerneigenen Dienstleistungsunternehmen, wie Treuhandgesellschaften, Gründungsgesellschaftern, Anlagenberatungsgesellschaften, etc. begründen.
Für eine Interessenwahrnehmung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Peter Mattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: mattil@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
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