Recursa Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Deutsche Börse KG
Die Kanzlei Mattil & Kollegen vertritt zahlreiche Anleger des CFB 130-Immobilienfonds. Geschädigte Anleger sollten wegen der zum 31.12.2011 drohenden Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche dringend Rechtsrat einholen.
(vgl. auch www.recursa-anleger.de)
Anlässlich der Gesellschaftsversammlung im Juli 2012 erfuhren die Anleger, dass die Geschäftsführung des Fonds mit der finanzierenden Bank einen SWAP-Vertrag geschlossen hatte und sich aus diesem SWAP nun eine Verbindlichkeit in Höhe von 27,9 Mio € (!) zu Lasten des Fonds errechnet. Die Geschäftsführung und die Bank wurden aufgefordert, den SWAP-Vertrag vorzulegen und zu erläutern. Eine Reaktion ist darauf nicht erfolgt. Wir werden der Sache weiter nachgehen und volle Aufklärung fordern. Der SWAP hat mit fast 28 Mio € schlussendlich zur Überschuldung der Gesellschaft geführt.

Ansprechpartner
Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
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Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
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