IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT– vorläufige Eigenverwaltung
Die in Hamburg ansässige IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT hat vorläufige Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht Hamburg, Insolvenzgericht, hat die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Stefan Denkhaus (Kanzlei BRL) bestimmt.
Zweck der Eigenverwaltung ist regelmäßig die Sanierung des Unternehmens. Über einen sogenannten Insolvenz- bzw. Sanierungsplan kann das Unternehmen erhalten werden, wenn dieser auf Zustimmung der Gläubiger trifft. Aber auch ein Unternehmensverkauf aus der Insolvenzmasse ist möglich. Ist eine Sanierung nicht möglich, endet die Eigenverwaltung mit der Aufhebung durch das zuständige Insolvenzgericht und der Anordnung eines ordentlichen Insolvenzverfahrens.
Voraussetzung: Das Insolvenzgericht ordnet eine Eigenverwaltung nur an, wenn die sogenannte Nachteilsprognose gemäß § 270b Abs. 2 Nr. 2 InsO positiv ausfällt, also zu erwarten ist, dass der Schuldner die Geschäftsführung an den Interessen der Gläubiger ausrichten wird.
Folgen: Anders als im regulären Insolvenzverfahren behält der Schuldner in der Eigenverwaltung seine Vermögensverfügungsbefugnis. Das heißt der Geschäftsführer bleibt weiterhin gesetzlicher Vertreter im Außenverhältnis und ist durch die Eigenverwaltung nicht beschränkt. Er ist auch zur Ausübung der insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumente, z.B. Erfüllungswahlrechte (§103 ff. InsO) oder Sonderkündigungsrechte (§ 109 InsO) berechtigt. Er ist allerdings auch zur Erstattung des Berichts gegenüber der Gläubigerversammlung verpflichtet.
Der Sachwalter, den das Insolvenzgericht bestellt, ist daneben zuständig für die
Überwachung der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Er begleitet die Eigenverwaltung beratend und wird frühzeitig in wesentliche Sanierungsmaßnahmen eingebunden. Er kann die Konten- und Kassenführung an sich ziehen. Bei der Eingehung neuer außergewöhnlicher Verbindlichkeiten muss er zustimmen, bei gewöhnlichen Verbindlichkeiten kann er widersprechen (§275 InsO). Die
Insolvenzanfechtung und die Geltendmachung von Haftungsansprüchen sind ihm
vorbehalten. Sollte er eine Gefährdung der Gläubiger feststellen, so hat er dies
unverzüglich dem Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht anzuzeigen.
Die IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT ist eine Immobilienfirma, die Alternative Investmentfonds nach dem KAGB, gegenüber privaten und (semi-) professionellen Investoren anbietet. Die Kunden können sich nach Angaben der Gesellschaft an großen Gewerbeimmobilien (ausschließlich deutsche Handels- und Pflegeimmobilien) sowie Hotelimmobilien beteiligen.
Gegründet wurde die IMMAG Group im Jahre 1997. Seit der Gründung hat sie nach
eigener Angabe rund zwei Mrd. Euro in über 170 Betreiber Immobilien investiert, und
durchschnittlich 225 Mio. Euro pro Jahr investiert. Je nach Kundenkreis handelt es sich bei den Fonds um geschlossene inländische Publikums– AIF bzw. Spezial-AIF nach dem KAGB. Die Publikums- AIF wurden bzw. werden Privatkunden angeboten, die Spezial- AIF professionellen und semiprofessionellen Kunden.
Größte Gesellschafterin der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT ist seit 2023 die Hannoversche Volksbank mit 75%. Über eine bankeigene Beteiligungsgesellschaft GEORGE Holding GmbH sind auch die Volksbanken Schaumburg und Nienburg mit weiteren 5% beteiligt. Minderheitsgesellschafter ist über eine Profunda Vermögen GmbH der IMMAC- Gründer Markus H. Schiermann zu 20%.
Die Fonds boten bzw. bieten Beteiligungen zu einem Mindestbetrag von i.d.R. 10.000 € und versprachen Renditen von ca. 4,0% p.a. sowie monatliche Ausschüttungen.
Kapitalverwaltungsgesellschaft war jeweils die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung
GmbH. Die Anleger konnten bzw. können sich über die Fonds an risikogemischten,
geschlossenen alternativen Portfolio- Fonds mit mehreren Investitionsobjekten
beteiligen, die in IMMAC- eigene AIFs als Zielfonds investier(t)en. Die Laufzeit lag bzw. liegt zwischen 12 und 25 Jahren.
Das Investitionsvolumen der einzelnen Fonds, die zwischen den Jahren 1998 und 2024 emittiert wurden, liegt jeweils zwischen 6 und 40 Millionen Euro. Investiert wurde bzw. wird in Sozialimmobilien in Deutschland und Österreich, aber auch Irland und daneben in Hotelimmobilien und in einem Fall in ein Energieprojekt in den USA.
Als Vertriebsgesellschaft fungierte jeweils die IMMAC Immobilienfonds GmbH.
Hotelimmobilien wurden jeweils mit der DFV– Deutsche Fondsvermögen GmbH
aufgelegt.
Betroffene Anleger können auch im Falle einer Eigenverwaltung ihre Ansprüche zur
Insolvenztabelle, die der Sachwalter führt, anmelden. Das Insolvenzgericht wird dazu
auffordern, sobald die Eigenverwaltung endgültig angeordnet wird. Hierzu bedarf es
eines gesonderten Beschlusses.
Ansprechpartner
PeterMattil
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Email: mattil@mattil.de
Tel.: +49 89 242938-0
Fax: +49 89 242938-25
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