Fundus Fonds 17
Die Gesellschaft kann bestehende Auseinandersetzungsguthaben nicht ausbezahlen. Die Geschäftsführung vertröstet die Anleger auf den Verkauf der Immobilie. Die Anleger sollten sich nicht hinhalten lassen und ihre Ansprüche geltend machen.
Ansprechpartner
Kanzlei Mattil
Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht
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